Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Herstellung der Straßen Birkenweg und Eschenweg wurde abgeschlossen. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind sie gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) als Ortsstraßen zu widmen. Bei Durchsicht der Akten wurde festgestellt, dass der Eschenweg bereits 1983 als Ortsstraße gewidmet wurde, so dass lediglich der Birkenweg noch zu widmen ist.
In Pelzerhaken wurde ein Verbindungsweg vom Dünenweg zur Promenade hergestellt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG ist dieser Gehweg als beschränkt öffentliche Straße zu widmen.
Die grundbuchliche Umschreibung der von der Stadt erworbenen Flächen des Bahnhofsvorplatzes ist zwischenzeitlich erfolgt. Damit diese Flächen als Bahnflächen entwidmet und somit anderen Nutzungen zugeführt werden können, muss eine öffentliche Zuwegung zum Bahnhof/Bahnsteig vorhanden sein. Hierzu soll das Flurstück 552 dienen und muss ebenfalls als beschränkt öffentliche Straße gewidmet werden. Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, den Birkenweg und die Gehwege entsprechend den Verkehrsbedeutungen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:3 Lagepläne Entwurf einer Widmungsverfügung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||