Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2074/18  

 
 
Betreff: Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:1/Pr
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Rettin Entscheidung
01.11.2018 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rettin (offen)   

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Sachverhalt:

In analoger Anwendung des § 46 Abs. 6 GO verpflichtet die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ortsbeirates die Mitglieder, die nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören, durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.

 

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird gebeten, die in den Ortsbeirat gewählten bürgerlichen Mitglieder entsprechend zu verpflichten.

 

Wird zur/zum Vorsitzenden des Ortsbeirates ein bürgerliches Mitglied gewählt, hat die Verpflichtung und Amtseinführung durch das dem Ortsbeirat angehörende älteste Mitglied zu erfolgen (Stadtverordnete/r).

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Beschlussvorschlag:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine