Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Wahl der/des Ortsbeiratsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters findet im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Die Wahl ist in getrennten Wahlgängen durchzuführen, es sei denn, dass kein Mitglied des Ortsbeirates einer en-bloc-Wahl widerspricht.
Die Wahl einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters ist zwar nicht zwingend, aber zu empfehlen, weil der Ortsbeirat ohne Vorsitzenden nicht handlungsfähig ist. Anders als bei Ausschüssen kann bei Verhinderung d. Vors. des Ortsbeirates nicht das älteste Mitglied die Sitzung leiten. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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