Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der bisherige Landschaftsrahmenplan aus dem Jahre 2003 gilt für den ehem. Planungsraum II, der den Kreis Ostholstein und die Hansestadt Lübeck umfasste. Durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27.01.2014 wurden die Planungsräume ab dem 01.01.2014 neu geordnet, so dass die Stadt Neustadt in Holstein nun im Planungsraum III liegt (s. Anlage).
Für diesen Planungsraum wird der Landschaftsrahmenplan durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) neu aufgestellt. Er besteht aus drei Karten im Maßstab 1:100.000 (jeweils Blatt 1 West und Blatt 2 Ost, Auszüge s. Anlage), einem Textteil sowie Erläuterungen. Er enthält die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene.
Das landesweite Landschaftsprogramm aus dem Jahre 1999 ist weiterhin gültig, die darin enthaltenen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden bei der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III berücksichtigt.
Der Landschaftsrahmenplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen / Eigentümern. Seine Inhalte sind jedoch gem. § 9 Abs. 5 BNatSchG bei Planungen seitens der Behörden (z.B. Landschaftsplanung und Bauleitplanung) zu berücksichtigen. Der Landschaftsrahmenplan bildet auch die Grundlage für die Neuaufstellung des Regionalplanes (s. Anlage).
Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes ist vom Kabinett verabschiedet worden. Das öffentliche Beteiligungsverfahren wird vom MELUND online unter https://bolapla-sh.de * sowie durch öffentliche Auslegung durchgeführt. Diese findet vom 01.10.2018 bis zum 31.01.2019 statt, u.a. im Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein. Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplane III berührt werden, kann der Stadt Neustadt in Holstein oder dem MELUND vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Auch die Stadt Neustadt in Holstein kann innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme abgeben.
* In der digitalen Version dieser Sitzungsvorlage gelangen Sie mit diesem Link direkt auf die Seite des MELUND zur online-Beteiligung.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Entwurfs des Landschaftsrahmenplanes wird denjenigen, die sich näher mit diesem Thema befassen möchten und evtl. eine Ergänzung oder Änderung der städtischen Stellungnahme wünschen, empfohlen, die Auslegungsunterlagen rechtzeitig einzusehen, entweder online (s.o.) oder im Bauamt. Die für die Stadt Neustadt in Holstein wichtigsten Inhalte werden in der PUBA-Sitzung vorgestellt. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein stimmt dem anliegenden Entwurf der Stellungnahme zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III zu und bittet die Verwaltung, diesen als Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein an das MELUND zu senden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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