Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Aufgrund der Parksituation in der Innenstadt wurden von der Politik Haushaltmittel für ein Parkraumbewirtschaftungskonzept bereitgestellt. Mit der Konzepterstellung wurde das Verkehrsplanungsbüro LK Argus beauftragt. Erste Ergebnisse wurden einem vom UVA gegründeten Arbeitskreis am 16.5.17 vorgestellt. Die Vorstellung des Abschlussberichtes erfolgte am 12.12.17 in einer gemeinsamen Sitzung von UVA, TourKA und SWA. Der Öffentlichkeit wurde das Konzept in einer Einwohnerversammlung am 14.2.18 dargestellt. Das vorliegende Konzept ist in sich schlüssig und kann – wenn gewünscht – auch so umgesetzt werden. Jedoch wurde vielfach Kritik an der vorgeschlagenen flächendeckenden Erhebung von Parkgebühren geäußert. Das primäre Ziel des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist die Lenkung des Parkverkehrs. Gleichwohl ist zu bedenken, dass die Bereitstellung von Parkraum viel Geld kostet und eine effektive Lenkung des Parkverkehrs ohne Parkgebühren nicht funktioniert. Nach vielfältigen Rücksprachen und Meinungsäußerungen legt die Verwaltung nunmehr ein zwischen den betroffenen Ämtern und Eigenbetrieben der Stadt und den Fraktionsvorsitzenden abgestimmtes Eckpunktepapier mit der Bitte um Zustimmung vor. Nach einer zweijährigen Betriebsphase sollen die gesammelten Erfahrungen und wirtschaftlichen Effekte vorgestellt und bewertet werden.
1.Ziele 1.1.Das Parkraumangebot ist begrenzt. Durch gezielte Bewirtschaftung soll sichergestellt werden, dass alle Nutzergruppen genügend Parkraum vorfinden. 1.2.Die Aufenthaltsqualität der Innenstadt soll durch Reduzierung des Parksuchverkehrs gesteigert werden. 1.3.Die vielfältigen, einzelfallbezogenen Parkregelungen sollen durch einheitliche, leicht verständliche Regelungen ersetzt werden. 1.4.Es sollen einheitliche Automaten aufgestellt werden, die eine Bezahlung mit Bargeld, EC-Karte und per Handy ermöglichen. 1.5.Schaffung einer einfachen Gebührenstruktur. 1.6.Nutzung von Synergien durch Bündelung unterschiedlicher organisatorischer Zuständigkeiten für die verschiedenen Parkplätze nach Kompetenzen.
2.Parken am Strand 2.1.Der Großparkplatz in Pelzerhaken wird durch Einbau entsprechender Begrenzungen geordnet. 2.2.Die Wiesenstraße, die Straße Zum Leuchtturm und die Straße auf der Pelzer Wiese werden in die gebührenpflichtige Bewirtschaftung aufgenommen. 2.3.Parkgebühren werden in der Zeit vom 1.3.-31.10. von Mo.-So. zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr erhoben. 2.4.Die Gebühren betragen für die 1. bis 5. Stunde jeweils 1,00 €, die Tagesgebühr 5,00 €. 2.5.Für Besucher des Tourismusservice werden einzelne Kurzzeitparkplätze bereitgestellt. 2.6.Die „Strandparkkarte“ kostet 50,00 € für die Parksaison und gilt auf den Parkplätzen in Pelzerhaken und Rettin. 2.7.Die Wochenparkkarte kostet 25,00 € und gilt ganztägig auf allen Parkplätzen der Ortsteile Neustadt, Pelzerhaken und Rettin.
3.Parken in der Innenstadt 3.1.Kostenloses, zeitlich beschränktes, Parken von 1 Stunde in den Straßen der Innenstadt (im 3 Minuten Laufradius der Anlage) und Kurzzeitparkplätze (15 oder 30 Minuten) in der Straße Am Markt auf der Apothekenseite und auf dem Markt vor dem Mehrzweckgebäude. 3.2.Einheitliche Gebührenerhebung auf allen Parkplätzen zuzüglich der Parkstreifen am Binnenwasser und vor der Kirche. 3.3.Der Parkplatz am Gogenkrog wird ebenfalls in die Bewirtschaftung aufgenommen. 3.4.Parkgebühren ganzjährig Mo-Sa. zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr. 3.5.Gebühren für die 1. bis 5. Stunde jeweils 1,00 €, Tagesgebühr 5,00 €. 3.6.Die „Kleine Parkkarte“ gilt im Ortsteil Neustadt und kostet 100,00 € jährlich (= 27 ct/ Tag oder 45 ct/ Arbeitstag). 3.7.Die „Exclusiv-Karte“ gilt für alle Parkplätze in den Ortsteilen Neustadt, Pelzerhaken und Rettin. Sie kostet 120,00 € jährlich (= 32 ct/ Tag). 3.8.Die Benutzung Parkplätze Klosterhof Nord und Süd sowie Kugelbrunnen und Pagodenspeicher wird für Inhaber der „Kleinen Parkkarte“und „Exclusiv-Karte“ auf 2 h beschränkt. D.h. es ist zusätzlich zur Parkkarte eine Parkscheibe auszulegen.
4.Organisatorische Maßnahmen 4.1.Den einzelnen Ämter bzw. Eigenbetrieben wird die Bewirtschaftung aller Parkplätze der Stadt gebündelt nach ihren Stärken zugeordnet. 4.2.Die Stadtwerke übernehmen Betrieb und Leerung der Parkautomaten. 4.3.Parkkarten werden von den Stadtwerken und dem Tourismusservice verkauft. 4.4.Das Bauamt übernimmt die Unterhaltung, Beschilderung, Pflege und Verkehrssicherung der Parkplätze. 4.5.Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung der Regelungen (Halteverbote, Parkscheiben, Parkscheine, Parkarten). 4.6.Kostenausgleiche zwischen den Eigenbetrieben und Ämtern werden durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt, so dass Ausgaben und Erträge letztlich in den jeweiligen Wirtschaftsplänen und Haushalten abgebildet werden.
Beschlussvorschlag:Die zukünftige Parkraumbewirtschaftung der Stadt Neustadt in Holstein soll auf Grundlage der vorgestellten Eckpunkte erfolgen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich 1-Stunden-Regelung Abschlussbericht Parkraumbewirtschaftungskonzept
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