Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Vorentwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 11.07. 2018 an die Träger öffentlicher Belange (TöB) gesandt. Keiner der TöB hat Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Somit erübrigt sich eine Abwägung hierüber. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist Voraussetzung für den nächsten Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung.
Aufgrund der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, in der auch angegeben war, wo und wann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern kann, sind bereits zwei private Stellungnahmen eingegangen. Diese werden gemeinsam mit den übrigen privaten Stellungnahmen, deren Eingang während der öffentlichen Auslegung zu erwarten ist, abgewogen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 für das Gebiet „Am hohen Ufer“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich der 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 19 Entwurf der Begründung zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 19
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