Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Zusammensetzung und Aufgaben des Ältestenrats sind in neuer wie alter Hauptsatzung wie folgt beschrieben (Fundstelle neu: § 8 (9)):
Zusammensetzung: Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher und je eine Vertreterin oder Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen. Aufgabengebiet: Schlichtung von Streitfällen zwischen den Stadtverordneten oder den Ausschussmitgliedern unter sich und mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, soweit gesetzlich nichts entgegensteht. Der Ältestenrat berät in Zweifelsfällen, wie Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auszulegen sind.
Mit Beginn der Wahlzeit zum 1. Juni 2018 ist das Gremium faktisch unbesetzt. Eine Wahl zum Ältestenrat lässt sich innerhalb der Niederschriften des Sitzungsdienstprogramms rückwirkend nicht recherchieren. Es wird empfohlen, durch einen Beschluss in der nächsten ordentlichen Stadtverordnetenversammlung den Ältestenrat mit dem Bürgervorsteher und - wie auch in den Vorjahren - mit den Fraktionsvorsitzenden zu besetzen.
Beschlussvorschlag:Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit dem Bürgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie den Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |