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Vorlage - VO/1990/18  

 
 
Betreff: Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Königstraße
hier: Antrag Bündnis 90/ Die Grünen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
11.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten zurückgezogen   

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Sachverhalt:

Mit Antrag vom 11.5.18 begehrt die Fraktion Bündis 90/ Die Grünen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Königstraße.

 

Die Anlegung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) kann nicht von städtischen Ausschüssen als Selbstverwaltungsaufgabe beschlossen werden. Bei der Anordnung von Verkehrszeichen handelt es sich um eine Bundesaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die sich nach klaren Vorschriften richtet und hier in die Zuständigkeit des Kreises Ostholstein fällt. Der Ausschuss kann sich lediglich dafür aussprechen, eine entsprechende Anordnung durch die Verkehrsaufsicht des Kreises zu beantragen.

 

Der Abbau der Ampelanlage wurde im Herbst 2016 auf Antrag der Stadt durch den Kreis Ostholstein angeordnet. Zuvor wurden im Sommer umfangreiche Verkehrszählungen vorgenommen und die neue Regelung versuchsweise durchgeführt. Unter welchen Umständen, insbesondere bei welchem Verkehrsaufkommen (Längs- und Querverkehr) die Einrichtung von FGÜ möglich bzw. erforderlich ist, ergibt sich aus der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ). Die ermittelten Zahlen reichten für einen FGÜ in der Königstraße bei Weitem nicht aus. Genauer gesagt, wurde nur die Hälfte der mindestens erforderlich 200 Fahrzeuge gezählt. Hinzu kam, dass jeder zweite gezählte Fußgänger damals die Ampel bei Rot überquerte, was das geringe Bedürfnis an der Querungshilfe verdeutlichte. Eine Änderung der Sachlage durch Nutzung, Verkehrsaufkommen und Wegebeziehungen ist seitdem nicht eingetreten.

 

Die im o.gg Antrag angeführte Gefährlichkeit kann weder von der örtlichen Polizei noch von der Ordnungsbehörde bestätigt werden. Beiden Dienststellen sind auch keine Beschwerden von Fußgängern bekannt, seit diese Regelung vor rund zwei Jahren eingeführt wurde. Grundsätzlich ist von allen Teilnehmern am Straßenverkehr Vorsicht, Sorgfalt und gegenseitige Rücksichtnahme gefordert.

Die Aussage, dass ja nicht erst jemand ernsthaft zu Schaden kommen müsse, wird in Verkehrsangelegenheiten häufig als Totschlagargument geäußert. Gleichwohl darf sich die Entscheidungsfindung nur nach sachgerechten Kriterien richten. Die Möglichkeiten vor Ort sind, wie oben geschildert, gründlich und umfassend untersucht und erprobt worden. Eine Vergleichbarkeit mit der Verkehrssituation im Steinkamp ist zudem nicht gegeben.

 

Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion Lübeck und der Verkehrsaufsicht des Kreises hat sich die Beurteilungslage seit 2016 nicht verändert, weshalb die bestehende Regelung nach wie vor für richtig erachtet wird. Ein Antrag auf Einrichtung eines FGÜ ist unter diesen Umständen nicht zielführend.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die bestehende Verkehrsregelung hat sich bewährt. Von einer Antragstellung auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Königstraße wird abgesehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Antrag Bündnis 90/ Die Grünen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Bündnis 90/ Die Grünen (27 KB)