Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:1.Gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein bestätigt die Stadtverordnetenversammlung den von der Bürgermeisterin aus der Verwaltung benannten Protokollführer und die stellvertretende Protokollführerin für die Stadtverordnetenversammlung.
2.Die Verwaltung schlägt der Stadtverordnetenversammlung
Herrn Thomas Hopp als Protokollführer und Frau Beate Weidemann als stellvertretende Protokollführerin
vor.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt
Herrn Thomas Hopp als Protokollführer und Frau Beate Weidemann als stellvertretende Protokollführerin. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||