Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die FFW wurde in der Sitzung des AfgA am 9. Mai 2017 beschlossen (VO 1747/17). Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 wurden Investitionskosten in Höhe von 513.000 € berücksichtigt.
Nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse für Fahrgestell, Aufbau und Ausrüstung sowie konkretisierten Preisanfragen zu den Abrollbehältern zeigt sich eine Kostensteigerung um 93.000 €.
Ursprünglich hat der Kreis Ostholstein eine Förderung aus FAG Mitteln von bis zu 125.400 € in Aussicht gestellt. Da die Förderhöhe zur Haushaltsaufstellung noch nicht feststand, wurde sie bisher nicht veranschlagt. Nunmehr hat der Kreis die Fördersumme verbindlich auf 72.000 € festgelegt, so dass auch dieser Betrag in den Haushalt aufgenommen werden kann.
Da sowohl die Mehrkosten, wie auch der Zuschuss erst im kommenden Jahr kassenwirksam werden, wird gebeten der Mittelüberschreitung zuzustimmen und die Mehrkosten als VE für 2019 in den 1. Nachtragshaushalt 2018 einzustellen. Der Zuschuss kann regulär im Haushalt 2019 veranschlagt werden. Beschlussvorschlag:Für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges werden Mehrkosten von 93.000 € überplanmäßig genehmigt. Die Mittel werden als Verpflichtungsermächtigung über den ersten Nachtragshaushalt bereitgestellt. Die Fördermittel von 72.000 € sollen in den Haushalt 2019 eingestellt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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