Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gem. § 25 Abs. 3 KiTaG sollen Eltern einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen entrichten. Als angemessen gilt nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein ein Elternanteil von mindestens 30 % der nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ermittelten Betriebskosten je Platz. Dieser Mindestbeitrag wird auch vom Gemeindeprüfungsamt gefordert. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 der Stellungnahme zum Prüfungsbericht und einer entsprechenden Beitragsanpassung einstimmig zugestimmt.
Der auf Beschluss des Ausschusses vom 17.11.2015 gegründete Arbeitskreis hat am 13.03.2018 getagt. In der Sitzung am 13.03.2018 wurden die von der Verwaltung kalkulierten Gebührensätze unter Berücksichtigung der geplanten Mehrkosten für 2018 vorgestellt (vgl. Anlage 3 und 4). In der Sitzung am 13.03.2018 wurde eine Gebührenerhöhung von den Vertretern aller Fraktionen abgelehnt, obwohl die Elternvertreter die Bereitschaft für eine moderate Erhöhung der Gebühren signalisiert hatten.
Im Ü3 Betreuungsbereich betrug der Elternanteil 2017 = 25,53 %. Das städtische Defizit im Ü3 Bereich belief sich im Jahr 2017 auf 1.028.773,27 € (3.987,49 €/pro Kind). Der Elternanteil an den Gesamtkosten im Ü3 Bereich wird im Jahr 2018 voraussichtlich höchstens 24,60 % betragen. Die Personalmehrkosten in Höhe von 96.061,32 € sind von der Stadt Neustadt in Holstein zu tragen.
Der Elternanteil bei den Krippengebühren im Jahr 2017 betrug 20,64 %. Der Elternanteil an den Gesamtkosten im U3 Bereich wird im Jahr 2018 voraussichtlich höchstens 21,63 % betragen. Das städtische Defizit im U3 Bereich belief sich im Jahr 2017 auf 264.894,54 € (6.622,36 €/pro Kind). Die Personalmehrkosten in Höhe von 11.857,73 € sind von der Stadt Neustadt in Holstein zu tragen.
Der vom AfgA gewünschte Vergleich aller Kindertageseinrichtungen in Neustadt in Holstein ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 5).
Der Arbeitskreis verständigte sich am 13.03.2018 auf den Wegfall des 4-Stunden Angebotes am Vormittag im Ü3 Bereich. Der Wegfall des 4-Stunden Angebotes in der Krippe ist nach Anhörung des Beirates und der Elternvertreter ebenfalls geplant. Beide Angebote werden nur wenig nachgefragt und von vielen Kindertageseinrichtungen gar nicht angeboten, da z.B. viele pädagogische Angebote und die Umsetzung von Bildungsleitlinien in nur 4 Betreuungsstunden/Tag teilweise nicht gewährleistet werden können. Außerdem wurde besprochen, dass der Spätdienst im Hort und in der Außenstelle Am Kiebitzberg (eins von 20 Kindern nutzt das Angebot derzeit) nicht mehr angeboten wird. Ein Spätdienst wird weiterhin in der „Außenstelle Schatzinsel“ und „Am Kaiserholz“ angeboten.
Die Änderungen sollen zum 01.08.2018 in Kraft treten. Der Beirat und die Elternvertreter haben dieser Änderung zugestimmt. Darüber hinaus wurden redaktionelle Klarstellungen in die anliegende Satzung eingearbeitet, sodass eine Neufassung erforderlich war.
Beschlussvorschlag:Die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "'Am Kaiserholz" ab 01.08.2018 wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung Städtischen Kindertagesstätten ab 01.08.2018 Synopse aktuelle Satzung/neue Satzung Kalkulation Ü3 Kalkulation U3 Vergleich Kindertageseinrichtungen Neustadt in Holstein
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