Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1922/18  

 
 
Betreff: Bericht des Gewässerschutzbeauftragten 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
19.03.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von 2009 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen.

Dieser muss jährlich einen Bericht vorlegen.  


Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten zur Kenntnis.   


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht des Gewässerschutzbeauftragten 2016 (703 KB)