Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1912/18  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 75 "Gewerbegebiet zwischen der L 309 und der Bahntrasse",
hier: Umstellung auf das vereinfachte Verfahren und Erweiterung des Geltungsbereiches
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
24.01.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
28.02.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 75 wurde im Jahr 2008 begonnen, da der Vorgängerplan Nr. 27 aufgrund eines Ausfertigungsfehlers im bauaufsichtlichen Verfahren nicht anzuwenden war. Die Planungen wurden 2012 vertieft, jedoch nicht fertiggestellt. 2012 wurde auch der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 75 reduziert, da über Möglichkeiten nachgedacht wurde, die Verkehrsgefährdung der Radfahrer im Bereich der Eutiner Straße zu reduzieren und den Verkehrsfluss für den KFZ-Verkehr zu verbessern. Um den übrigen B-Plan nicht mit der Verkehrsproblematik zu belasten wurde der Geltungsbereich in den Bereichen reduziert, wo über Verkehrsverbesserungen nachgedacht wurde. Das Bauleitplanverfahren wurde nicht abgeschlossen.

Im Jahr 2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 89 gefasst. Dieser soll im Bereich der Eutiner Straße die Verbreiterung der Straße für eine Linksabbiegerspur ermöglichen. Daher ist es möglich den Geltungsbereich des B-Planes 75 wieder auf die ursprüngliche Größe zu erweitern, um das Plangebiet umfassend bauleitplanerisch zu sichern.

Da der B-Plan Nr. 75 alle Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB erfüllt, soll das Planverfahren entsprechend umgestellt werden, um somit Zeit und Kosten für die Aufstellung einzusparen.


Beschlussvorschlag:

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 75 wird auf den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich erweitert.

Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 75 wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

 


Anlage/n:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (156 KB)