Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1910/18  

 
 
Betreff: Dachschaden BeachLounge
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Entscheidung
24.05.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Am 24.01.2018 wurde dem Eigenbetrieb Tourismus-Service gemeldet,  dass das Dach des Gebäudes OstseeLounge am Neustädter Strandbad in Teilen eingedrückt sei. Bei der Besichtigung vor Ort war festzustellen, dass sich auf dem Gründach ein mit Niederschlag gefüllter Krater von ca. einem Meter Durchmesser gebildet hat. Auf dem Revisionsboden zeigte sich dann, dass ein tragender Dachbalken gebrochen war, welcher die Sperrfolie und die darunter befindliche Dachlattung zerstört hatte. Weitere Balken schienen nach unten abgesackt zu sein, so dass der Revisionsboden aus Sicherheitsgründen nicht betreten wurde.

 

Am Folgetag wurden der Architekt, die Zimmerei sowie ein Mitarbeiter des Bauamtes hinzugezogen, um den Schaden zu begutachten. Das vom Architekturbüro erstellte Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

Der Schaden hat sich vermutlich langsam und beständig entwickelt, aber nicht bemerkbar gemacht. Es ist davon auszugehen, dass weitere Balken beschädigt sind. Eine detaillierte Begutachtung vom Revisionsboden aus ist nicht durchführbar, da Gefahr für Leib und Leben hierbei nicht ausgeschlossen werden kann.

Auf die Beauftragung eines weiteren Gutachtens wurde daher verzichtet, da zudem nach acht Jahren keine Schadenansprüche geltend gemacht werden können. Die Verjährung von Mängelansprüchen ist im § 634 a BGB geregelt. Danach verjähren Ansprüche „…in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache … besteht…“ und… in fünf Jahren bei einem Bauwerk…“.  Ein Gewährleistungsanspruch ist damit nichtig.

 

Das Angebot für die Sanierung des Dachs als Warmdach lag bei 25.722,60 €, da der Aufwand zur Herstellung der gewölbten Dämmung hoch ist. Nach Rücksprache mit dem Bauamt schlug das Architekturbüro vor ein Kaltdach zu errichten, da dieses günstiger und einfacher zu errichten sei. Das Angebot hierfür beläuft sich auf 20.657,32 €.

 

Da Gefahr im Verzug war, weil das Dach in Teilen einzustürzen und ein Wasserschaden von außen einen größeren Schaden anzurichten drohte, wurde kurzfristig die Sanierung des Tonnendachs der BeachLounge beauftragt.

 

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Da es sich um einen außerplanmäßigen Aufwand handelt, muss dieser im Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 des Tourismus-Service berücksichtigt werden 


Beschlussvorschlag:

Die Kosten für die Sanierung werden im Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin berücksichtigt. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 20.657,32

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein: x

Deckungsvorschlag: Nachtrag WP 2018 TSN

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Gutachten Dachschaden BeachLounge 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gutachten Dachschaden Beachlounge (2944 KB)