Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 (Südlicher Lübscher Mühlenberg) hat in der Zeit vom 02.10.17 bis zum 01.11.17 öffentlich ausgelegen, die TöB sind von der Auslegung benachrichtigt worden. Die während dieser Frist eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft. Wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Eingangsbereich Südlicher Lübscher Mühlenberg“ , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teoil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 Entwurf der Begründung dazu Stellungnahmen Abwägungsvorschlag
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