Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1814/17  

 
 
Betreff: Verschiebungen und Umschichtung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Entscheidung
18.09.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses (offen)   

Sachverhalt:

Die nachstehenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wirtschaftsjahr 2017 entstanden. Die Ausgaben sind unabweisbar. Die Höhe der Mehrausgaben im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Vermögenplanes 2017 macht einen Nachtragswirtschaftsplan entbehrlich.

Die Mehrausgaben in Höhe von 236.025 €  sind aus dem laufenden Geschäftsbetrieb gedeckt.

 

Abteilung

HH-Ansatz

Mehrausgabe

Begründung

Gas/Wasser/Wärme

175.000 € Schulstraße

5.000   Pelzer Hof

30.000 € Schulstraße

30.000 € Pelzer Hof

Mehrausgabe

Im Wirtschaftsplan 2017 wurde der Abteilung Gas-Wasser-Wärme die Sanierung des BHKW Schulstraße sowie Pelzer Hof genehmigt. Während der Maßnahme wurde festgestellt, dass die Wasserqualität für den Betrieb der neuen Kessel nicht ausreichend ist. Zum Schutz der neuen Anlagen und des Netzes wurde deshalb angeregt, eine Wasseraufbereitungsanlage anzuschaffen - Entscheidungsbefugnis der Werkleitung gem. § 8 (5) Betriebssatzung

Abwasser

0 €

108.000 €

Umschichtung von Mitteln

Die Stadtwerke haben die Überarbeitung, Anpassung und Erweiterung des bestehenden Generalentwässerungsplans in Auftrag gegeben. Während der Planung musste eine Aktualisierung und Neubewertung der Leistungsansätze vorgenommen werden. Trotz dieses Zusatzes wird das Gesamtbudget nicht überschreiten. Folgende Maßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2017 nicht mehr umgesetzt:

  • VK Becken 50.000€
  • Polder Pumpenanlage 18.000€
  • Toranlage 30.000€
  • Betonsanierung FB 1 50.000€

Abwasser

0 €

111.025 €

Mehrausgabe

Fortschreibung der Beitragskalkulation für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für die Stadt Neustadt in Holstein – Der Abwasserbetrieb der Stadt Neustadt in Holstein, mit der technischen und kaufmännischen Betriebsführung durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein, werden auf  Grundlage der geltenden städtischen Ausbaubeitragssatzung aus 2015 das Satzungsrecht anpassen. Mit Beschluss der Stadtverordneten vom 13.07.2017 (VO 1756/17) wurde die neue Abwasserbeseitigungssatzung zum 01.08.2018 beschlossen die bei der Fortschreibung der Beitragskalkulation zu berücksichtigen ist. Das benötigte Budget setzt sich wie folgt zusammen:

  • Fachliche Überprüfung der Abwassersatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser 16.025 €
  • Ist-Aufnahme der bestehenden flächenbezogenen Unterlagen 1.575 €
  • Beitragskalkulation  (Flächenseite)   42.000 €
  • Beitragskalkulation (Kostenseite)         16.500 €
  • Durchführung der Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser 14.175 €
  • Bereitstellung einer Softwarelösung zur Beitrags- und Gebührenkalkulation inkl. Handbuch 20.750 €

Trotz dieser außerplanmäßigen Ausgaben wird das Budget der Abteilung nicht überschritten

Elektrizität

0 €

120.000 €

Umschichtung von Mitteln

Durch Beschluss der STVV vom 13.07.2017 (VO/1778/17) wurde beschlossen, die geplante Baumaßnahme Reiferstraße/Grabenstraße aufgrund eines noch nicht erteilten Förderbescheid kurzfristig nicht mehr umzusetzen.

Stattdessen sollen die bereitgestellten Mittel für die Kanalsanierung Teufelsberg verwendet und mit der Baumaßnahme noch in diesem Jahr begonnen werden. Dieser Baumaßnahme schließt sich die Abteilung Elektrizität an und wird 200m NS Kabel verlegen sowie Hausanschlüsse erneuern.

Elektrizität

0 €

50.000 €

Umschichtung von Mitteln

Im Zuge der Standortvernetzung wurde im Bereich Sierksdorfer Straße 300m schadhaftes MS Kabel ausgetauscht. Trotz dieser außerplanmäßigen Ausgaben wird das Budget der Abteilung nicht überschritten - Entscheidungsbefugnis der Werkleitung gem. § 8 (5) Betriebssatzung

Betriebswirtschaftlicher Service

20.000 €

50.000

Mehrausgabe

Das Projekt ISMS Zertifizierung läuft seit 2015. Die Mittel aus 2015 und 2016 wurden nicht abgerufen  und werden jetzt in 2017 benötigt - Entscheidungsbefugnis der Werkleitung gem. § 8 (5) Betriebssatzung

Betriebswirtschaftlicher Service

18.000 €

15.000

Mehrausgabe

Im April 2017 war der Baubeginn der geplanten Erneuerung des Fischeramtssteges. Basis der Kalkulation war die Berechnung des Ing.-Büros Wald und Kunath aus dem Jahr 2016. Nach der Ausschreibung und der endgültigen Fertigstellung im Juni 2016 gab es eine massive Erhöhung der Rohstoffpreise im Bereich Holz - Entscheidungsbefugnis der Werkleitung gem. § 8 (5) Betriebssatzung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss stimmt den neuen Maßnahmen zu.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 € 236.025 €

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine