Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1775/17  

 
 
Betreff: Ausbau der U-3 Kinderbetreuung
hier: Einrichtung einer weiteren Krippengruppe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Zustimmung
21.06.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zustimmung
27.06.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 13.6.2017 bietet der Kinderschutzbund die Einrichtung einer Krippengruppe im Kinderhaus Am Binnenwasser an. Diesem Schreiben gingen seit Ende letzten Jahres mehrere Gespräche voraus. Der Kinderschutzbund bekundete darin sein Interesse an der Einrichtung einer Krippengruppe im Kinderhaus unter Ausgliederung der dortigen Sozialen Gruppe. Das Kinderhaus wäre mit einer Ü3 und einer U3 Gruppe dann eine reine Kindertagesstätte. Der Bedarf an Krippenplätzen hat in der Stadt zugenommen, so dass mittlerweile eine zusätzliche Gruppe (10 Kinder) erforderlich ist, um dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz weiterhin gerecht werden zu können. Die Gruppe wurde dem Kreis Ostholstein für die Bedarfsplanung 2018 gemeldet. Im AfgA wurde mehrfach berichtet und auch eine Übernahme der Architektenkosten für die Umbauplanung anerkannt. Während sich die voraussichtlichen Betriebskosten aus der vorgeschriebenen personellen Ausstattung und den zu erwartenden Einnahmen ergeben, war die Höhe der für den Umbau erforderlichen Investitionskosten noch unbekannt. Daher erfolgte bisher keine Beschlussfassung. Nunmehr hat der Kinderschutzbund eine geeignete Liegenschaft für die Soziale Gruppe zum Erwerb gefunden. Vor dem Kauf benötigt er eine verbindliche Zusage über die Einrichtung der Krippengruppe. Eine Baukostenschätzung wurde nunmehr vorgelegt. Seitens des Kreises Ostholstein ist eine Förderung in Aussicht gestellt worden. Insofern handelt es sich bei den ermittelten Investitionskosten in Höhe von 75.580 € um Maximalkosten, die sich noch erheblich verringern werden. Die laufenden Betriebskostenzuschüsse variieren mit der Auslastung und der Höhe der Elternbeiträge. Hier muss noch eine Angleichung an die städtischen Gebühren erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Der Einrichtung einer Krippengruppe beim Kinderschutzbund in der Kindertagesstätte Am Binnenwasser wird zugestimmt. Die vorläufigen Investitionskosten von max. 76.000 € abzüglich Bundes-/ und Landesförderung sowie das künftige Betriebskostendefizit von bis zu 85.000 € werden übernommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ 76.000 €

Folgekosten:

€ 85.000 € jährliche Betriebskosten

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein: x

Deckungsvorschlag:  Haushalt 2018

Bemerkungen:

Die Investitionskosten reduzieren sich um eine Baukostenförderung in noch unbekannter Höhe.

 


Anlage/n:

Schreiben des Kinderschutzbundes vom 13.6.17

Betriebskostenschätzung