Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein muss gemäß Brandschutzgesetz eine leistungsfähige Feuerwehr unterhalten. Die erforderlichen Fähigkeiten sind im dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan abgebildet, der neben den Schutzzielen nach AGBF (ORBIT Studie) besondere Gefahrenschwerpunkte aufzeigt und ihnen geeignete Einsatzmittel gegenüberstellt. Für die technische Hilfe im großen Umfang werden ein „Gerätewagen Nachschub –GWN“ (Baujahr 1995) und „Rüstwagen 2“ (Baujahr 1989) vorgehalten und sind aus Altersgründen zu ersetzen. Beide Fahrzeuge führen keinen Erstangriff aus sondern sind sog. nachrückende Einheiten. Der Feuerwehrbedarfsplan führt hierzu aus: „Der Rüstwagen (RW 2) und der Gerätewagen Nachschub (GWN), welcher bereits 2015 den GWN ersetzen sollte, sind zusammenhängend zu betrachten, hier besteht die Möglichkeit ein Fahrzeug zu beschaffen was beide Fähigkeiten abbilden kann. Hier bietet sich ein Gerätewagen Logistik (GWL 2) an, welcher mit einer Grundbeladung TH sowie wechselnder Fachbeladung für die Bereiche Gefahrgut, Küstenschutz, Logistik und allgemeine Transportaufgaben einzurüsten ist. Hier sind weitere Planungen notwendig, die eine Ersatzbeschaffung im Jahre 2017 ermöglichen.“
Im Vorfeld der Haushaltberatungen zu 2017 zeichnete sich ab, dass die Feuerwehr möglicherweise ein anderes Fahrzeug bevorzugen würde, aber noch nicht zu einer abschließenden Beurteilung gekommen war. Aus diesem Grunde wurde zur Haushaltsaufstellung noch kein Fahrzeug angemeldet, dies aber für 2017 angekündigt. Zwischenzeitlich hat sich die Feuerwehr umfassend mit der Thematik befasst. Die Einführung eines Fahrzeugkonzeptes mit Wechsellader bildet die bereits vorhandenen Fähigkeiten umfangreich ab und ermöglicht zudem, erkannte Fähigkeitslücken zu schließen. Zudem können zukünftige Bedarfe relativ einfach durch weitere Abrollbehälter erfüllt werden, ohne dass jeweils weitere Fahrzeuge beschafft werden müssen. Hier sind Aufgaben im Küstenschutz und in der Kooperation mit anderen Behörden zu nennen, wie z.B. dem Kreis Ostholstein im Bereich der Dekontamination sowie Vorhaltung von Sondergerät und Sonderlöschmitteln. Das Wechselladerkonzept weicht von der bisherigen Fahrzeugkonzeption ab, weshalb der Feuerwehrbedarfsplan in diesem Punkt anzupassen ist.
Die Kosten für einen Wechsellader mit Kran, „Abrollbehälter Rüst“ mit Beladung, „Abrollbehälter Pritsche“ und „Abrollbehälter Mulde“ belaufen sich auf insgesamt auf ca. 513.000 €, wobei die Ausschreibung hier noch zu Abweichungen führen kann. Für das Fahrzeug ohne Beladung ist nach den Förderkriterien ein Zuschuss von max. 30% möglich (hier 125.400 €). Die tatsächliche Höhe wird jedoch erst im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel festgelegt. Die Lieferzeiten für Feuerwehrfahrzeuge betragen derzeit ca. 18 Monate. Aufgrund des Alters der zu ersetzenden Fahrzeuge wird vorgeschlagen, die Mittel kurzfristig als außerplanmäßige Ausgabe zu bewilligen, um den Beschaffungsvorgang einleiten zu können. Im 1. Nachtragshaushalt 2017 ist dann eine Verpflichtungsermächtigung für 2018 zu veranschlagen.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||