Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Gem. § 25 Abs. 3 KiTaG sollen Eltern einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen entrichten. Als angemessen gilt nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein ein Elternanteil von mindestens 30 % der nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ermittelten Betriebskosten je Platz. Dieser Mindestbeitrag wird auch vom Gemeindeprüfungsamt gefordert. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 der Stellungnahme zum Prüfungsbericht und einer entsprechenden Beitragsanpassung einstimmig zugestimmt.
Im Ü-3 Betreuungsbereich betrug der Elternanteil 2016 = 25,28 %. Kalkuliert war ein Anteil von 31,06 %. Das Jahresergebnis fällt erfahrungsmäßig bedingt durch den ständigen Wechsel der Betreuungszeiten geringer aus als der kalkulierte Ansatz. Bei der Gebührenbemessung ist daher ein entsprechender Zuschlag zu berücksichtigen.
Der auf Beschluss des Ausschusses vom 17.11.2015 gegründete Arbeitskreis hat am 09.03.2017 und 04.04.2017 getagt. In der Sitzung am 09.03.2017 wurden die von der Verwaltung kalkulierten Gebührensätze unter Berücksichtigung der Tariferhöhungen und der Mehrkosten für die Erweiterung der Betreuungszeit bis 16:00 Uhr in einer Gruppe in der Außenstelle Schatzinsel in Höhe von 31.000,00 €/Jahr vorgestellt, die anschließend in den Elternvertretersitzungen der jeweiligen Einrichtung zur Beratung vorgelegt wurden. In der Sitzung am 04.04.2017 wurde über die Vorschläge der Verwaltung sowie der Eltern eingehend diskutiert.
2016 wurde im Arbeitskreis vereinbart, dass zukünftig eine gleichmäßige Kostenverteilung auf die Betreuungsstunden erfolgen soll. Die Gebühren verhalten sich damit proportional zu den gebuchten Betreuungszeiten und wären gerecht und für jedermann einfach nachvollziehbar. Dieser Ansatz ist noch einmal von allen Beteiligten bekräftigt worden.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Betriebskosten im Ü-3-Bereich wurden die aus der Anlage 2 ersichtlichen Vorschläge erarbeitet.
Bei den Krippengebühren wurde von Anfang an eine lineare Gebührenstruktur festgelegt. Die Gebühren je Stunde innerhalb der Regelzeiten sind nahezu identisch. Lediglich die Gebühren für den Früh- und Spätdienst wurden in der Vergangenheit ohne Bezug zu den tatsächlichen Kosten festgesetzt. Dies führt letztlich dazu, dass die Gebührenordnung in sich nicht schlüssig und auch nicht gerecht ist. Gleichwohl kann eine Anpassung aufgrund der Gebührenhöhe hier nur schrittweise erfolgen. Ein Elternanteil von 30 % im Krippenbereich entspräche rechnerisch einem Stundensatz von 50 €. 2016 betrug der Elternanteil 25,95 %.
Für die Krippenbetreuung ergeben sich die berücksichtigten Kosten und Beitragsvorschläge aus der Anlage 2.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag:1. Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2017 gem. Anlage 1 geändert.
2. Die anteiligen Mehrkosten für Personal für die Erweiterung des Ganztagsbetreuungsangebotes ab 01. August 2017 in Höhe von 12.917 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:3. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Kosten- und Beitragsübersicht Ü3 und U3
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