Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1728/17  

 
 
Betreff: Erweiterung der Hortbetreuung
hier: Antrag des Vereins "Die Betreute e.V." und Antrag des Kinder- und Jugendnetzwerkes

Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
28.03.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
19.04.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der AfgA hat in seiner Sitzung am 20.9.16 beschlossen, zum Antrag auf Schaffung zusätzlicher Hortplätze einen interfraktionellen Arbeitskreis einzuberufen. Neben den Vertretern der Fraktionen berieten die Hort-Leitung, die Gleichstellungsbeauftragte und die Verwaltung am 21.11.16 und 16.1.17 mit welchen Angeboten den Eltern geholfen werden könne. Es stellte sich heraus, dass es praktisch für alle berufstätigen Eltern schwierig ist, 12 Wochen Schulferien zu überbrücken und beim Punkt Ferienbetreuung angesetzt werden sollte. Die Verwaltung wurde gebeten nach Möglichkeiten einer Ferienbetreuung für Kinder im Hortalter zu suchen. Hierzu wurden Gespräche mit unterschiedlichen potentiellen Trägern geführt. Im Ergebnis waren zwei Träger bereit, zusätzliche Angebote zu entwickeln, um die Betreuungssituation weiter zu verbessern.

 

Der erste Träger ist der Elternverein „Die Betreute e.V.“. Der Verein, der z.Zt. 81 Kinder betreut, bietet bislang keine Ferienbetreuung an. Im Gespräch über die Ausweitung des Betreuungsangebotes wurde deutlich, dass der Personalschlüssel schon für das bestehende Angebot nicht ausreicht und ständig Vertretungskräfte gesucht werden. Eine Ausweitung der festen Arbeitsverhältnisse ist dringend erforderlich. Zusätzlich kann eine Betreuung für 15 Kinder „der Betreuten“ jeweils eine Woche in den Frühjahrsferien und eine Woche in den Herbstferien angeboten werden. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich insgesamt auf 22.500 €. Auf die reine Ferienbetreuung entfallen davon ca. 4.000 €.

 

Der zweite Träger ist das Kinder- und Jugendnetzwerk. Der Verein würde eine einwöchige Ferienbetreuung für max. 15 Kinder in den Sommerferien anbieten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3.685 €.

 

Beide Angebote würden eine Betreuungen von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr anbieten und wären vorerst auf einen Erprobungszeitraum von drei Jahren angelegt. Neue Angebote müssen sich erfahrungsgemäß erst etablieren, bevor erkennbar ist, wie gut sie angenommen werden.

 

Die Kosten beider Angebote verringern sich noch um die Teilnehmerbeiträge. Beide Angebote werden mit Teilnehmerbeiträgen von 90 € je Woche (entspricht 2,00 €/h) kalkuliert, in denen bereits die Verpflegung enthalten ist. Da noch nicht bekannt ist, in welchem Umfang die Angebote nachgefragt werden, können die Einnahmen durch Beiträge noch nicht kalkuliert werden. Für die Sicherstellung der Finanzierung benötigen die Träger daher eine Zusage über die Gesamtausgaben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verein „Die Betreute“ erhält einen um 22.500 € erhöhten Zuschuss. Ein Teilbetrag von 4.000 € wird auf drei Jahre befristet.
  2. Das Kinder- und Jugendnetzwerk erhält für die Durchführung einer einwöchigen Betreuung in den Sommerferien einen Zuschuss von 3.685 € jährlich für die Dauer von drei Jahren.
  3. Die Teilnehmerzahlen sind zu erfassen. Nach Ablauf von drei Jahren wird über die Fortführung der Angebote erneut beraten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 26.185

Folgekosten:

 € 52.370

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:x

Deckungsvorschlag: Nachtragshaushalt

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Anträge der Träger

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anträge Hortbetreuung (187 KB)