Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:In den städtischen Schulen und Kindertagesstätten wird ein Mittagessen ausgegeben. Während der Anbieter bisher zwischen 2,45 € und 3,00 € je Mahlzeit berechnet, zahlen die Eltern einen einheitlichen Betrag von 2,00 € je Mahlzeit. Darüber hinausgehende Beträge werden von der Stadt Neustadt getragen. Allein die letze Preiserhöung wurde mit ca. 16.000 € aufgefangen. Der Zuschuss wird in 2017 über alle Einrichtungen zusammen etwa 40.000 € betragen. Nach den Haushaltsberatungen hat der Anbieter der Stadt eine Preisanpassung zum 1.1.2017 mitgeteilt. Demnach steigen die Preise zwischen 0,30 € und 0,40 € je Mahlzeit. Es ist darüber zu befinden, wie mit dieser und auch zukünftigen Preisanpassung umzugehen ist. Hierzu werden drei Varianten gesehen:
Die Verwaltung empfiehlt eine Umstellung der Bezuschussung nach Variante drei. Dabei sind sowohl die städtischen Mehrkosten von 5.000 € jährlich, wie auch die Mehrkosten für die Eltern (0,25 € bis 0,35 € je Essen) vertretbar.
Beschlussvorschlag:Ab 1.1.2017 wird der Zuschuss für Kita-Essen auf 0,50 € je Essen und für Schul- und Hort-Essen auf 1,00 € je Essen festgesetzt. Zukünftige Kostenveränderungen sind von den Eltern zu tragen. Die Mehrkosten von 5.000 € sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Preisliste
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