Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1700/17  

 
 
Betreff: Zuschuss zur Mittagsverpflegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
07.02.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

Sachverhalt:

In den städtischen Schulen und Kindertagesstätten wird ein Mittagessen ausgegeben. Während der Anbieter bisher zwischen 2,45 € und 3,00 € je Mahlzeit berechnet, zahlen die Eltern einen einheitlichen Betrag von 2,00 € je Mahlzeit. Darüber hinausgehende Beträge werden von der Stadt Neustadt getragen. Allein die letze Preiserhöung wurde mit ca. 16.000 € aufgefangen. Der Zuschuss wird in 2017 über alle Einrichtungen zusammen etwa 40.000 € betragen.

Nach den Haushaltsberatungen hat der Anbieter der Stadt eine Preisanpassung zum 1.1.2017 mitgeteilt. Demnach steigen die Preise zwischen 0,30 € und 0,40 € je Mahlzeit. Es ist darüber zu befinden, wie mit dieser und auch zukünftigen Preisanpassung umzugehen ist. Hierzu werden drei Varianten gesehen:

 

  1. der Elternanteil soll bei 2,00 € je Mahlzeit belassen werden und die Stadt übernimmt die Preissteigerung. Dies führt zu Mehrkosten im Haushaltsansatz von ca. 20.600 €. Bei künftigen Preisanpassungen werden weitere Kostenübernahmen von der Stadt erwartet werden.
  2. der städtische Zuschuss wird nicht verändert, die Preissteigerung ist von den Eltern zu tragen.
  3. unabhängig vom jeweiligen Anbieterpreis wird ein Zuschuss für Kita-Essen von 0,50 € und für Schul- und Hort-Essen von 1,00 € gezahlt. Die jährlichen Mehrkosten betragen ca. 5.000 €. Zukünftige Kostenveränderungen sind von den Eltern zu tragen.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Umstellung der Bezuschussung nach Variante drei. Dabei sind sowohl die städtischen Mehrkosten von 5.000 € jährlich, wie auch die Mehrkosten für die Eltern (0,25 € bis 0,35 € je Essen) vertretbar.

 


Beschlussvorschlag:

Ab 1.1.2017 wird der Zuschuss für Kita-Essen auf 0,50 € je Essen und für Schul- und Hort-Essen auf 1,00 € je Essen festgesetzt. Zukünftige Kostenveränderungen sind von den Eltern zu tragen.

Die Mehrkosten von 5.000 € sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 5.000

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:X

Deckungsvorschlag: Nachtragshaushalt

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Preisliste

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Preisliste (74 KB)