Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1697/17  

 
 
Betreff: Zuschussantrag der Neustädter Tafel
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
07.02.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten zurückgestellt   
Hauptausschuss Entscheidung
15.02.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.11.16 hat die Neustädter Tafel einen Zuschuss in Höhe von 4.800 € lährlich beantragt. Bislang wurde ein Zuschuss von 1.440 € jährlich gewährt. Da eine Vorberatung des AfgA aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen konnte, wurde der Haushaltsansatz in den Haushaltsberatungen unverändert fortgeschrieben.

 

Die Finanzierung der Tafel fußt auf mehreren Einnahmequellen. Eine davon sind die gemeindlichen Zuschüsse. Da aus dem Antrag nicht deutlich wurde, in welchem Umfang sich die anderen Gemeinden im Tafelgebiet beteiligen und wie viele Menschen dort jeweils versorgt werden, wurde mit dem Vorsitzenden der Tafel am 24.11.16 ein Gespräch geführt und eine Kostenaufstellung sowie die Anzahl der in den einzelnen Gemeinden versorgten Menschen erbeten. Der Antrag und die nachgelieferten Unterlagen sind als Anlage beigefügt.

 

Bei der Beratung über die Höhe des Zuschusses ist zu berücksichtigen, dass die Stadt den ehemaligen Supermarkt am Sandberger Weg eigens für die Neustädter Tafel erworben hat. Zu Beginn (2009) wurde eine marktgerechte Miete von 750 € monatlich (9.000 € jährlich) zuzüglich 2.400 € jährlicher Nebenkosten (insgesamt 11.400 €), ohne Energiekosten, vereinbart. Zudem wollte die Stadt 1/5 der Mietkosten für fünf Jahre tragen.

Im Juli 2012 beschloss der Hauptausschuss auf Antrag der Tafel, die Miete auf 400 € monatlich (4.800 € jährlich) zuzüglich 2.400 € Nebenkosten auf dann insgesamt 7.200 € jährlich zu verringern. Weiterhin wurden 1/5 der Miete durch die Stadt beigesteuert. Da ist der o.g. Zuschuss von 1.440 €.

 

Sowohl die Reduzierung der Miete um 350 € monatlich (entspricht 4.200 € jährlich) wie auch der Zuschuss von 1.440 € wurden aus der Haushaltsstelle 8800.1400 „Miete Wohn- und Geschäftsgrundstücke“ beglichen. Tatsächlich hat die Tafel damit seit 2012 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.640 € erhalten und damit deutlich mehr als die in Rede stehenden 1.440 €.

 

In 2012 wurde zusätzlich eine Soforthilfe von 7.500 € gewährt, in 2016 eine Soforthilfe von 4.700,52 €. Letztere mit der Maßgabe, sich bei anderen Gemeinden ebenfalls um Hilfe zu bemühen, um den Anteil der Stadt zu mindern.

 

Sachlich korrekt sind Zuschuss und Mietnachlass unter 4700.7000 „Wohlfahrtspflege/ Zuschüsse an Vereine“ im Haushalt auszuweisen. Diese Klarstellung ist wichtig, damit die Leistungen der Stadt sichtbar werden, auch in der Argumentation anderen Gemeinden gegenüber.

 

Grundsätzlich ist eine Neustrukturierung der Kostenbeteiligung der einzelnen Kommunen vorzunehmen. Diese könnte sich z.B. an den Einwohnerzahlen oder einem Mittel der versorgten Personen orientieren. Hierfür ist die Tafel angehalten, den Gemeinden eine vollständige Kalkulation vorzulegen. Die beigefügte Aufstellung ist weder vollständig, noch ist zu entnehmen, wie sich die Steuerzahlungen entwickeln werden, die vergangenes Jahr Auslöser für die finanziellen Probleme waren.

 

Die Verwaltung schlägt daher als Übergangslösung für 2017 vor, die Höhe des Zuschusses von 5.640 € nicht zu verändern -  ihn aber als direkten Zuschuss zu gewähren und mit der Tafel im Gegenzug eine marktgerechte Miete zu vereinbaren.

 

 


Beschlussvorschlag:

Mit der Tafel ist eine marktgerechte Miete von 750 € zuzüglich Nebenkosten zu vereinbaren. In 2017 wird ein Zuschuss von 5.640 € gewährt. Für die Zeit ab 2018 soll die Tafel eine nachvollziehbare Beteiligung mit den Gemeinden ihres Tätigkeitsgebietes aushandeln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Antrag der Tafel

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuschussantrag Tafel (624 KB)