Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1693/17  

 
 
Betreff: Benennung in den Stiftungsvorstand der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und Lienaustift
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider
Federführend:123 Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Cablitz, Petra
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
01.02.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zustimmung
23.02.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Herr Volker Weber, der bisher in seiner Funktion als Stadtverordneter dem Stiftungsvorstand angehörte, wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 zum Hospitalverwalter gewählt.

 

Der Stiftungsvorstand besteht gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der Stiftung zum Heiligen Geist und Lienaustift aus 5 Personen, und zwar
der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister

der Pröpstin oder dem Propst

zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung sowie

dem Hospitalverwalter

 

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, ist gem. § 5 Abs. 3 der Satzung der Stiftung zum Heiligen Geist und Lienaustift in der Fassung vom 26.03.1998 ein Ersatzmitglied zu wählen.

 

Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Stadtverordneten Klaus Hamer für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung in den Stiftungsvorstand zu berufen.

 

Gem. § 7 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein entscheidet der Hauptausschuss über die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt

 

Da es sich bei der Wahl des Ersatzmitgliedes in den Stiftungsvorstand nicht um eine Wahl nach § 40 Abs. 1 GO handelt, ist für die Benennung/Entsendung ein einfacher Beschluss nach § 39 Abs. 1 GO zu fassen.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, den Stadtverordneten Klaus Hamer für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung in den Stiftungsvorstand des Hospitals zum Heiligen Geist und Lienaustift zu berufen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine