Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Bereits vor über 10 Jahren wurden Überlegungen zu baulichen Verdichtungsmöglichkeiten im Innenbereich angestellt. In einem Fall (Nordring / Am Raupahl) führte die Änderung eines Bebauungsplanes (1. Änd. B-Plan 35) zu vermehrtem Baurecht „in zweiter Reihe“, das auch bereits großenteils ausgenutzt wurde. In einem anderen Fall (Kremper Weg Binnenwasserseite) lehnte eine deutliche Mehrheit der Eigentümer eine Nachverdichtung ab. In einem weiteren Fall (Kreuzweg / Henningsoll) scheiterte die Verdichtung an den nicht ausreichend dimensionierten Entwässerungskanälen.
Ein weiteres Gebiet, das für eine bauliche Verdichtung geeignet ist, ist die Südseite der Bödelsollstraße. Bevor ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird, sollte bei den Eigentümern ein Meinungsbild abgefragt werden. Vorher sollten diese über die Voraussetzungen und Folgen (z.B. Erschließungsmöglichkeiten, mögliche B-Plan-Festsetzungen, Kosten u.s.w.) informiert werden.
Bebauungs- und Erschließungsmöglichkeiten werden seitens der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses vorgestellt. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten bittet die Verwaltung, die Eigentümer der in der Anlage dargestellten Grundstücke über die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes zu informieren, ein Meinungsbild abzufragen und dieses dem Ausschuss vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan mit Darstellung des Gebietes, dessen Eigentümer befragt werden sollen
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