Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) nach einem vorteilsbezogenen Berechnungsmodell.
Im laufenden Jahr beträgt der Abgabesatz 28,62 €.
Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung ist jährlich eine Berechnung zu erstellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen.
Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2017 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2015 (siehe VO/1637/16). Es ergibt sich ein auf die Abgabepflichtigen umzulegender Betrag in Höhe von 252.895,14 €. Dieser Betrag ist rechnerisch auf die einzelnen Abgabepflichtigen umzulegen. Hierzu wurde nach der Jahreshauptveranlagung 2016 durch das Sachgebiet Steuern festgestellt, dass der aktuelle Bestand an Abgabepflichtigen eine Anzahl von 11.668 Bemessungseinheiten darstellt.
Der Abgabesatz je Vorteilseinheit für das Jahr 2017 beträgt somit 21,67 €.
Beschlussvorschlag:Die 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf 9. Nachtragssatzung
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