Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1654/16  

 
 
Betreff: Fällung von Bäumen im Bereich der Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes in Pelzerhaken
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard
Beratungsfolge:
Umwelt- und Verkehrsausschuss Entscheidung
15.11.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   

Sachverhalt:

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) betreibt in Pelzerhaken seit 1984 eine automatisierte Wetterstation. Durch den immer höher werdenden Bewuchs im Umfeld der Wetterstation wird das Meßfeld beeinflusst und die Geräte bzw. Sensoren liefern keine repräsentativen Daten mehr. Insbesondere betroffen sind die Bodenwinddaten und die Meßwerte für fallende Niederschläge. Da eine Meßreihe von Wetterdaten über mehr als 30 Jahre vorliegt, hat die Wetterstation in Pelzerhaken einen besonderen Wert für den DWD. Weiterhin ist die Station Teil des Sturmwarnnetzes des Deutschen Wetterdienstes. Weil es ein überwiegendes, öffentliches Interesse an einer zuverlässigen Wettervorhersage gibt, hat der Fachdienst Naturschutz des Kreises eine Befreiung von den Biotopschutzvorschriften erteilt. Da die Stadt Neustadt in Holstein Baumeigentümer ist, muss auch von ihr eine Genehmigung zur Fällung der Bäume eingeholt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Fällung von 11 Pappeln, 2 bis 3 Kirschen sowie dem Auf den Stock setzen von 3 Weißdornbüschen wird zugestimmt. Die Kosten für die Fällung der Bäume, das Fräsen der Stubben sowie für den Abtransport des Holzes sind durch den Deutschen Wetterdienst zu tragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Anschreiben des Deutschen Wetterdienstes

Befreiung von den Biotopschutzvorschriften durch den Kreis

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich AnschreibenDWD (102 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Befreiung von den Biotopschutzvorschriften (770 KB)