Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Entwurf des B-Planes Nr. 85 hat in der Zeit vom 15.08.2016 bis zum 26.08.2016 erneut öffentlich ausgelegen. Während dieser Auslegung sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher kann der Satzungsbeschluss ohne Abwägung gefasst werden. Beschlussvorschlag:1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des des B-Planes Nr. 85 sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher erübrigt sich eine Abwägung. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Nr. 85 Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 85
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