Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die umlegungsfähigen (abwälzbaren) Kosten der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ sind aus Gebühren zu finanzieren.
Seit 2015 werden pro lfd. Straßenfrontmeter 1,80 € Straßenreinigungsgebühr erhoben. Die diesjährige Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage) ergab einen Gebührensatz von 1,82 €. Der Gebührensatz kann auf Grund des milden Winters beibehalten werden.
Es wird vorgeschlagen, den Gebührensatz zu belassen.
Im kommenden Jahr entstehende Über- oder Unterdeckungen werden bei der Kalkulation der Gebühr für das Jahr 2019 einfließen.. Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss billigt die Gebührenbedarfsberechnung für 2017. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Gebührenbedarfsberechnung
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