Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 02.07.2015 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Leistungen für die Erneuerung / Verbesserung des Kinderspielplatzes Klosterhof, in Höhe von 90.000 €, auszuschreiben und zu vergeben (VO/1343/15).
Der Kinderspielplatz am Klosterhof existiert seit über 25 Jahren und ist im Besitz der Stadt Neustadt in Holstein. Der Spielplatz wird überwiegend von Kindern und ihren Eltern aus dem Einzugsbereich der Altstadt genutzt, da der Spielplatz im vergleichbaren Umfang der einzige innerhalb dieses Stadtgebietes ist. Eine überörtliche Nutzung findet vereinzelt durch Besuchende der Nachbargemeinden, beispielsweise an Markttagen statt. Auch ältere Menschen verweilen gerne auf dem Spielplatz, da er als innenstadtnahe Grünfläche eine ausgezeichnete Lage mit Blick über das Binnenwasser hat.
Der Spielplatz in seiner bisherigen Form wurde immer wieder durch Einzelgeräte ergänzt, bzw. wurden abgängige Einzelgeräte ausgetauscht. Ein planerisches Konzept für die Flächen des Spielplatzes wurde bisher nicht erstellt. Die Oberfläche besteht überwiegend aus Rasenbewuchs. Die funktionalen und gestalterischen Mängel der Spielflächen sind der Hauptgrund für eine notwendige Erneuerung. Dementsprechend setzen die vorbereitenden Untersuchungen von 2014 als Ziel fest, dass Aufenthalts-qualität erhöht und die Ausstattung des Kinderspielplatzes verbessert werden sollte.
Mit einer Erneuerung bzw. Verbesserung auf Grundlage einer planerischen Überarbeitung des Bestandes soll ein bedarfsgerechtes und zeitgemäßes Angebot für Kinder und Eltern geschaffen werden. Zudem sollen Defizite für beeinträchtigte Kinder aber auch für ältere Menschen behoben werden. Der Spielplatz soll abwechslungsreicher und in Bezug auf die verschiedenen Anforderungen variabler gestaltet werden. Zudem soll die Gestaltung einen örtlichen Bezug herstellen und die Identifikation mit der Stadt ermöglichen.
In Bezug auf die Ausführung sollen umwelt- und klimaschonende Materialien verwendet werden, die beständig und nachhaltig sind und für Kinder ein bestmögliches Spielerlebnis ermöglichen.
Dem Kinder- und Jugendparlament wurden am 19.09.2016 vom Landschaftsarchitekten Herrn Andresen zwei Entwurfsvarianten vorgestellt (1. Variante: die anliegende Planung „Fischschwarm“, 2. Variante: eine ähnliche Anordnung von Spielgeräten der Firma „Berliner Seilfabrik“). Das Kinder- und Jugendparlament hat sich einstimmig für die anliegende Variante „Fischschwarm“ entschieden. Daraufhin wurde die Gestaltungsplanung als Grundlage für den Förderantrag an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten erstellt.
Der Eigenanteil der baulichen Maßnahme (1/3 von 90.000 €) in Höhe von 30.000 € wurden bereits in den Haushalt von 2016 eingestellt und ist auf das Sanierungskonto übertragen worden. Beschlussvorschlag:Der Gestaltungsplanung sowie der Kostenberechnung nach DIN 276 wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Gestaltungsplanung Kostenberechnung
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