Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1616/16  

 
 
Betreff: Zuschuss an die Gemeinde Sierksdorf zur Unterstützung der Schwimmhalle im Panoramic
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
02.11.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29. Januar 2016 beantragte das Amt Ostholstein-Mitte im Auftrag der Gemeinde Sierksdorf die Aufstockung des jährlichen Zuschusses von derzeit 5.100 € auf 10.000 €.

 

Der jährliche Zuschuss an die Gemeinde Sierksdorf in Höhe von 5.100 € (bzw. 10.000 DM) wird seit dem Jahr 1988 gezahlt. Der Antrag der Gemeinde Sierksdorf wurde 1987 damit begründet, dass in den Jahren 1985 und 1986 durchschnittlich 6.700 Schwimmbadbesucher aus der Stadt Neustadt in Holstein (davon 2.200 Schüler im Rahmen der schulischen Schwimmausbildung) als Gäste verzeichnet wurden und somit ein Anteil in Höhe von 22 % an der Gesamtauslastung der Schwimmhalle auf die Stadt entfiel. Der Schul- und Kulturausschuss hat am 07. September 1987 einstimmig empfohlen, dem Antrag der Gemeinde Sierksdorf zu entsprechen. Dieser Empfehlung folgte der Magistrat am 07. September 1987 ebenfalls einstimmig.

 

Aus den hier vorliegenden Auswertungen des Panoramic für die Jahre 2011 – 2014 können keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, welcher Besucheranteil auf Neustädter Bürger bzw. Schulen entfällt. Die unter dem Punkt „Schulen“ verbuchten Besucherzahlen können auf keinen Fall ausschließlich der Stadt Neustadt in Holstein zugeordnet werden. Diese Vermutung wurde durch die Veröffentlichung in den Lübecker Nachrichten vom 28.09.2016 bestätigt, wonach auch Schüler der Stadt Oldenburg in Holstein die Schwimmhalle nutzen. Daneben wird die Schwimmhalle von der DLRG Neustadt in Holstein und Grömitz für die Schwimmausbildung von Kindern, Jugendlichen und Rettungsschwimmern genutzt. Gemäß telefonischer Auskunft des Amtes Ostholstein-Mitte wurde die Stadt Oldenburg in Holstein ebenfalls gebeten sich mit einem Zuschuss zu beteiligen. Die Entscheidung steht jedoch noch aus.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung des städtischen Zuschusses weder die Schulen noch die DLRG von der Zahlung eines Eintrittspreises befreit. Für die weitere Gewährung eines Zuschusses spricht daher lediglich die Möglichkeit, die Halle zu bestimmten Zeiten ausschließlich für Neustädter Schwimmschüler zu nutzen. Denn die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen, sowie die Ausbildung von Nachwuchskräften der DLRG, liegt im vorrangigen Interesse einer Ostseestadt.

 

Im Jahr 2014 hat die Gemeinde Sierksdorf ihren Zuschuss von 48.500 € auf 55.000 € erhöht und auch die Stadt im Dezember 2014 gebeten, über eine Anhebung des jährlichen Zuschusses nachzudenken. Zu diesem Zeitpunkt waren die Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 bereits abgeschlossen. Angesichts der Haushaltslage zum Beginn der Haushaltsberatungen 2016 wurde ebenfalls auf eine Erhöhung des Zuschusses verzichtet, da dies nicht mit den Konsolidierungsmaßnahmen vereinbar gewesen wäre. Ob und wie oft die Gemeinde Sierksdorf in den Jahren vor 2014 ihren Zuschuss an die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Panoramic erhöht hat, kann dem Vorgang nicht entnommen werden.

 

Der städtische Zuschuss wird nicht an die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Panoramic weiter gegeben, sondern reduziert die Zahllast der Gemeinde Sierksdorf. Die Anhebung des Zuschusses von 48.500 € auf 55.000 € entspricht einer Anhebung von rd. 13,5 %. Die von der Gemeindevertretung Sierksdorf erbetene Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 10.000 € entspräche jedoch einer Anhebung von 49 %. Die Erhöhung um ebenfalls 13,5 % würde aufgerundet 700 €, also einen jährlichen Zuschusses von 5.800 €, ausmachen.

 

Gänzlich außer Acht gelassen werden kann aus Neustädter Sicht das beihilferechtliche Risiko, dieses liegt bei der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Panoramic, da nur diese von einem Rückzahlungsrisiko betroffen wäre (rückwirkend für 10 Jahre an die Gemeinde Sierksdorf). Im Falle eines Falles wären dann die erhaltenen städtischen Zuschüsse durch die Gemeinde Sierksdorf an die Stadt zu erstatten.

 


Beschlussvorschlag:

A) Der Zuschuss an die Gemeinde Sierksdorf wird weiterhin gewährt. Ab dem Haushaltsjahr 2017 beträgt der jährliche Zuschuss

 

a) weiterhin 5.100 € alternativ

b) 5.800 €.

 

B) Der Zuschuss wird gestrichen. Die Neustädter Vereine und Schulen erhalten einen Zuschuss um einen daraus resultierenden Anstieg der Eintrittspreise auszugleichen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine