Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Gehwege „Am Pumpwerk“, „Mittlerer Bergweg“ (nördlich von Zur schönen Aussicht) und „Ostseeweg“ (Verbindung zur Saalbeeck) sind keine verkehrswichtigen Wege. Daher kann hier auf den Winterdienst verzichtet werden. § 1 Abs. 4 wird entsprechend geändert.
Das Straßenverzeichnis ist in Teil A und B folgenden Gegebenheiten anzupassen:
a)Die „Pelzerhakener Straße“ wird im nördlichen Bereich vor den Grundstücken Im Felde 9 bis 13 nicht maschinell gereinigt, da hier kein Hochbord vorhanden ist. Die Straßenverzeichnisse sind entsprechend anzupassen.
b)Nach dem erfolgten Ausbau des letzten Abschnittes der Straße „Am Holm“ kann nun auch der Bereich von „An der Wiek“ bis zum Bahnübergang Holmer Weg maschinell gereinigt werden.
Die Straßenreinigungssatzung bedarf aufgrund teilweise geänderter Rechtsprechung einer Überarbeitung. So ist beispielsweise eine wöchentliche Reinigung unverhältnismäßig und soll auf 14-tägig reduziert werden. Zudem soll die Satzung verständlicher und übersichtlicher gestaltet werden. Diese Neufassung bedarf einiger Vorlaufzeit, da der bestehende Reinigungsvertrag mit Fa. Gollan gekündigt und die maschinelle Straßenreinigung neu ausgeschrieben werden muss. Es wird angestrebt, einen Satzungsentwurf im Frühjahr 2017 mit dem Inkrafttreten 01.01.2018 zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschlussvorschlag:Dem anliegenden Entwurf der 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der Straßen in Neustadt in Holstein wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 11. Änderungssatzung Lagepläne
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