Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 hat in der Zeit vom 31.03.2016 bis zum 02.05.2016 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die während dieser Frist eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen.
Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 85 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Des Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Nr. 85 Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 85 Abwägungsvorschlag incl. Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen (private anonymisiert)
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