Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1538/16  

 
 
Betreff: Grundsätze über die Entwicklung des Berichtswesens
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 GO hat die Bürgermeisterin über die Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten. Im Kommentar zu § 55 Abs. GO heißt es: „Eine Berichts- und Informationspflicht der Verwaltung gegenüber der Gemeindevertretung und dem Hauptausschuss besteht nach dem von der Vertretung (§ 28 Nr. 26 GO) auf Vorschlag des Hauptausschusses (§45b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GO) festgelegten Berichtswesen (vergl. Erl. Zu § 45c GO). Bei der Gestaltung des Berichtswesens ist zu beachten, dass ein Übermaß an geforderten Berichten und Informationen im Hinblick auf Arbeitsfähigkeit und Verwaltungseffizienz kontraproduktiv ist.“

 

Um die Berichtspflichten der Verwaltung gegenüber der Selbstverwaltung zu konkretisieren, wurden am 12.11.1998 „Grundsätze über die Entwicklung des Berichtswesens“ einstimmig von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Diese Grundsätze legen eine Vielzahl von Berichten fest, die die Verwaltung der Selbstverwaltung in unterschiedlichen zeitlichen Abständen in schriftlicher und mündlicher Form vorzulegen hat: 20 Regelberichte, 13 Projektberichte, 8 Sonderberichte und 5 Zukunftsberichte. Einige dieser Berichte sind allerdings inzwischen überholt (z.B. Bericht über das Entwicklungsgebiet Pelzerhaken oder Bericht über das Baugebiet Mastkobener Weg)

 


Beschlussvorschlag:

Nach 18 Jahren ist eine Aktualisierung des Berichtswesens notwendig. Der Hauptausschuss wird gebeten, die Grundsätze an die aktuellen Rahmenbedingungen und Aufgaben anzupassen. Zu diesem Ziel wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bürgervorsteher, dem Hauptausschussvorsitzenden, der Bürgermeisterin und Verwaltung gebildet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

zwei 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Grundsätze über die Entwicklung des Berichtswesens (22 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich AntragderCDU_SPD_GruenenundFDP-Beschlusskontro (6 KB)