Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Bereits im September des vergangenen Jahres wurde die Werkleiterin der Stadtwerke Neustadt in Holstein als Vertreterin der Stadt Neustadt in Holstein in den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Windpark GmbH & Co.KG und der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH mit Beschluss des Hauptausschusses von 16.09.2015 beauftragt, die notwendigen Schritte für das Ausscheiden aus den Gesellschaften in die Wege zu leiten. Geplant war die Veräußerung der städtischen Anteile (VO/1370/15). Mittlerweile sind auch die vorgenannten Gesellschaften zu dem Ergebnis gekommen, dass sie den jeweiligen Gesellschaftszweck nicht erfüllen können.
Auf den Gesellschafterversammlungen am 21. März 2016 wurde daher beschlossen,
Die entsprechenden Beschlüsse der Aufsichtsräte wurden bereits in den Sitzungen am 06. Januar 2016 gefasst.
An beiden Gesellschaften sind die Stadtwerke Neustadt in Holstein seit Juni 2012 mit jeweils 9 % bzw. 17.727 € und 2.273 € beteiligt. Das eingebrachte Stammkapital an beiden Gesellschaften dürfte sich durch die laufende Geschäftsführung und die Auflösung der Gesellschaften zum 31. Dezember 2016 verbraucht haben.
Die Auflösung der Gesellschaften wurden der Kommunalaufsicht gem. § 108 GO angezeigt. Die Zustimmung bzw. Genehmigung zur Auflösung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen ist gem. § 28 Nr. 17 GO eine vorbehaltene Aufgabe der Stadtverordneten-versammlung
Beschlussvorschlag:Die Auflösungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Windpark GmbH & Co.KG und der Stadtwerke Windpark Betriebs GmbH von 21. März 2016 werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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