Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Nach § 34 Abs. 2 der Gemeindeordnung regelt die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) ihre inneren Angelenheiten, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung. Neben einer Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse existiert eine weitere Geschäftsordnung für den Hauptausschuss. Die Geschäftsordnung für den Hauptausschuss stammt aus dem Jahre 1998. Änderungen der Geschäftsordnung sind zwischenzeitlich nicht erfolgt.
Nach eingehender Beratung des Entwurfes der Geschäfsordnung im Hauptausschuss am 16.03.2016 hat nun ein endgültiger Beschluss hierüber durch die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen. Die in der Beratung aufgekommene Frage, ob dem Hauptausschuss eine gesonderte Geschäftsordnung gegeben werden darf, ist nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht zu bejahen.
Um den erfolgten Regelungen der Gemeindeordnung Rechnung zu tragen, ist die Geschäftsordnung für den Hauptausschuss neu zu fassen. Die Geschäftsordnung soll zum 01.05.2016 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Geschäftsordnung des Hauptausschusses wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2
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