Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Geschäftsordnung für den Hauptausschuss stammt aus dem Jahre 1998. Änderungen der Geschäftsordnung sind zwischenzeitlich nicht erfolgt. Die Geschäftsordnung ist deshalb neu zu fassen, um den erfolgten Regelungen der Gemeindeordnung Rechnung zu tragen. Die Geschäftsordnung wird neu gefasst. Sie soll zum 01.04.2016 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Geschäftsordnung des Hauptausschusses wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2
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