Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 12.10.2015 (GVOBL S. 366) wurden die Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder ab dem 01.01.2016 neu bestimmt. Die Stadt Neustadt in Holstein hat die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder bislang in ihrer Hauptsatzung geregelt. Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht wurde die Regelung in einer neuen Entschädigungssatzung gefasst. Dies hat den Vorteil, dass die Genehmigung der Kommunalaufsicht, die für Änderungen der Hauptsatzung nötig ist, bei Änderungen der Entschädigungssatzung nicht mehr eingeholt werden muss. Die weiteren Änderungen der Hauptsatzung beziehen sich auf frühere Anmerkungen der Kommunalaufsicht, die nunmehr Eingang finden sollen. Sie sind abgestimmt. Es ist vorgesehen die Änderungen der Hauptsatzung mit Wirkung zum 01.05.2016 in Kraft treten zulassen. Die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Entschädigungsregelungen sollen zum 31.12.2015 außer Kraft treten. Die Entschädigungssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Hauptsatzung und der Entschädigungssatzung wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:4
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