Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1486/16  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Asylbewerberunterbringung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zur Kenntnis
09.02.2016 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten mit dem Bau- und Planungsausschuss zur Kenntnis genommen   
Bau- und Planungsausschuss Zur Kenntnis
09.02.2016 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (offen)   

Sachverhalt:

 

 

Statistik

Zu Beginn des Jahres 2015 sollten der Stadt 60 Personen zugewiesen werden. Diese Quote wurde im Jahresverlauf auf 301 Personen erhöht. Tatsächlich aufgenommen wurden 156 Menschen. Die übrigen 145 Personen sind folglich in 2016 aufzunehmen. Nach aktueller Rundvergung des Kreises sollen in 2016 zusätzlich 168 Personen aufgenommen werden. Die aktuelle Unterbringungsverpflichtung der Stadt Neustadt in Holstein beläuft sich damit auf insgesamt 313 Personen. Bis zum 25.1.16 wurden bereits 17 Flüchtlinge aufgenommen, so dass nach derzeitigem Stand - in 2016 noch Kapazitäten in Höhe von 296 Plätzen geschaffen werden müssen.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat seine Erstaufnahmekapazität im vergangen Jahr auf 12.210 Plätze erhöht, davon sind momentan etwa 6.000 belegt.

 

Als Fazit der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten kann festgestellt werden, dass im vergangen Jahr viele Strukturen im Bereich der Erfassung, Verteilung und Unterbringung von Asylbewerbern aufgebaut worden sind. Zuweisungen und Unterbringungen sind mittlerweile sehr viel besser organisiert.

 

Dennoch ist nicht sicher einzuschätzen, inwiefern die angenommenen Zuweisungszahlen Bestand haben werden. Es ist z.B. unmöglich zu prognostizieren, wie lange die Zuwanderung anlt, wie stark sich der Familiennachzug auswirkt und wie viele Asylbewerber mit der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme bzw. nach Erlangung der Freizügigkeit in Neustadt i.H. verbleiben werden und wie lange ihre Verweildauer in unserer Stadt sein wird.

 

Dies vorausgeschickt gehen wir um überhaupt planen zu können - von der Annahme aus, dass ungefähr die Hälfte aller zugewiesenen Asylbewerber für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren in Neustadt i.H. verbleibt.

 

Wohnraum

Es bleibt eine große Herausforderung, die zugewiesenen Flüchtlinge mit menschenwürdigem Wohnraum zu versorgen. Nach wie vor ist es in Neustadt i.H. erklärtes Ziel, möglichst viele Flüchtlinge dezentral in ganz normalen Wohnungen unterzubringen. Die kurzfristige Aufstellung von Zelten oder Containern oder die Anmietung von Wohnschiffen konnte bisher vermieden werden und ist auch aktuell nicht zu befürchten. Hingegen mussten auch wir dazu übergehen, Gemeinschaftsunterkünfte einzurichten.

 

Aktuelle Belegung

Insgesamt leben aktuell 226 Flüchtlinge in Neustadt i.H.

Hierfür werden derzeit 53 Wohneinheiten genutzt, die teilweise von Familien, aber auch von Wohngemeinschaften bewohnt werden. Zwei Wohnhäuser wurden als Gemeinschaftsunterkünfte für bis zu 18 Personen eingerichtet. Alle Unterkünfte sind auf eine Selbstversorgung der Bewohner ausgelegt. Bei der Belegung größerer Einheiten erhalten die Nachbarn in der Regel ein Informationsschreiben, in dem ihnen ein Ansprechpartner für eventuell auftretende Konflikte genannt wird. In einem Fall wurde auch eine Anwohnerversammlung für die unmittelbaren Nachbarn durchgeführt.

 

Absehbare Kapazitäten

Es wurden zudem drei größere Objekte als Gemeinschaftsunterkünfte angemietet, von denen zwei Ende Februar bezugsfertig sein sollten und eines noch umgebaut werden muss. Damit verfügt die Stadt über weitere Unterbringungskapazitäten für ca. 60 Personen. Weitere 70 Plätze werden voraussichtlich bis April 2016 fertiggestellt sein und im Juni 2016 noch einmal 50 Plätze. Darüber hinaus werden nach wie vor Wohnungen angemietet, hier hat die Stadt ca. 63 Plätze in Aussicht. Insgesamt steht damit bis Juni 2016 Wohnraum für ca. 243 Personen zur Verfügung. Unter der Annahme von 296 angekündigten Zuweisungen fehlen damit „nur“ noch etwas mehr als 50 Plätze.

 

Dauerwohnungen

Es besteht also weiterer Bedarf an Wohnraum, der die bisher zur Verfügung stehenden bzw. in Aussicht genommenen Kapazitäten übersteigt. Nachdem die bisherigen Anstrengungen des Amtes 2 fast ausschließlich auf die kurzfristige Unterbringungsverpflichtung gerichtet waren, ist nun die langfristige Integration in den Blick zu nehmen. Hier gilt es zu bedenken, dass Wohngemeinschaften und Gemeinschaftsunterkünfte ein selbstbestimmtes Leben und die Integration in unser Gemeinwesen auf Dauer erschweren. Eigenständige Wohnungen sind daher ein wesentlicher Baustein sozialer Integration. Auch unter dem Gesichtspunkt des Familiennachzuges eignen sich Gemeinschaftsunterkünfte nicht.

 

Aber auch unabhängig von der Flüchtlingskrise fehlen in Neustadt kleine und preiswerte Wohnungen (s. Wohnungsbaukonzept). Die Anmietung vieler Wohnungen durch die Stadt führt zu einer weiteren Verknappung. Diese landesweit bestehende Situation hat die Landesregierung dazu bewogen, ein Konzept für den schnellen aber nachhaltigen Bau preiswerten, mit Landesmitteln großgig geförderten sozialen Wohnraums in Auftrag zu geben. Das Ergebnis ist das sogenannte „Kieler Modell“. Die Errichtung eines „Kieler Modells“re durch die Stadt auf eigenen Grundstücken möglich und sollte nun zeitnah umgesetzt werden. Die Vorberatungen zur Standortwahl haben in den politischen Gremien begonnen.

 

Ein privater Investor plant darüber hinaus in Neustadt i.H. den Bau von ca. 80 Wohneinheiten, die spätestens in 2018 bezugsfertig sein sollen. Ein Drittel davon muss laut Vorgaben des B-Plans nach den Kriterien des sozialen Wohnungsbaus errichtet und vermietet werden. Auch damit könnte eine spürbare Entlastung des angespannten Neustädter Wohnungsmarktes erreicht werden.

 

 

Personal

Die Ordnungsabteilung war mit der Unterbringungsaufgabe im vergangenen Jahr personell stark überlastet. Viele andere Aufgaben mussten zurückgestellt werden. Die Einstellung eines Mitarbeiters im November und einer Mitarbeiterin im Januar hat die Situation spürbar verbessert und ermöglicht jetzt ein strukturiertes Vorgehen. Die dritte bewilligte Stelle ist derzeit ausgeschrieben. Die zusätzlichen Personalstellen werden zum Teil refinanziert durch die Integrationspauschale. Weiterhin ist das gemeinsam mit der Gemeinde Grömitz und dem Amt OH-Mitte betriebene Amt für Soziale Hilfen, welches die Auszahlungen nach Asylbewerberleistungsgesetz vornimmt, um zwei Planstellen aufgestockt worden. Hier erfolgt eine Kostenteilung mit Grömitz und dem Amt OH-Mitte , ein Teil verbleibt aber als Finanzierungsaufgabe des städtischen Haushalts.

 

Finanzierung der Unterbringung

Die Aufwendungen für Wohnungseinrichtungen und Mieten werden der Stadt vom Amt für Soziale Hilfen weitestgehend erstattet. Die Instandsetzung von Wohnungen sowie Herrichtungs- bzw. Umbaumaßnahmen müssen teilweise von der Stadt getragen werden. Hierfür wurde bisher ein Landeszuschuss in Höhe von 25.000 € beantragt, bewilligt und ausgezahlt. Ein weiterer Zuschuss über 40.000 € ist beantragt. Die Herrichtungskosten von Bundesliegenschaften als Flüchtlingsunterkünfte werden voraussichtlich überwiegend vom Bund getragen.

Die Umbaukosten der angemieteten Gewerbeimmobilien werden vertragsgemäß durch Mieten und damit über das Asylbewerberleistungsgesetz refinanziert. Dies setzt jedoch eine entsprechende Belegung voraus. Sofern über die gesamte Mietdauer eine entsprechende Belegung der Objekte gelingt, gleichen sich diese Kosten später zum größten Teil wieder aus.

Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist nicht die Stadt Neustadt i.H. sondern der Kreis Ostholstein. Aus diesem Grunde verbucht die Stadt Einnahmen und Ausgaben über ein Verwahrkonto. Über die Einnahmen-Ausgaben-Entwicklung dieses Verwahrkontos wird zu einem späteren Zeitpunkt zu berichten sein, derzeit liegen noch nicht alle Grundlagen vor.

 

Integrationsleistungen

Im Februar 2015 haben die Stadt Neustadt und das Amt OH-Mitte mit dem DKSB eine Integrationsstelle mit 30 Wochenstunden ins Leben gerufen. Diese Stelle wurde zum 1. September allein für die Stadt Neustadt auf eine Vollzeitkraft und zwei geringfügig beschäftigte Dolmetscher aufgestockt. Der DKSB erbringt für die Stadt Integrationsleistungen nach dem „Erstattungserlass“ des Landes. Das sind insbesondere folgende Aufgaben:

-          Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld

-          Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe

-          Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung zu den Berden

-          Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Institutionen und Vereine, insbesondere Vermittlung von migrationsspezifischer Beratung

-          Begleitung bei Arztbesuchen

-          Unterstützung der sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung

-          rderung sozialer Kontakte

-          Vermittlung von Freizeitangeboten

-          Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern

 

Eine wesentliche Stütze bei der Aufgabenerfüllung sind die etwa 95 ehrenamtlichen Helfer des DKSB.

 

Neben der erfolgreichen und guten Zusammenarbeit mit dem DKSB gibt es noch viele andere Akteure, die Hilfestellungen geben und integrative Angebote machen. Es ist ein sehr großes Potenzial persönlicher Hilfsbereitschaft in unserer Stadt vorhanden und die Menschen engagieren sich nicht nur über den DKSB, sondern auch in anderen Organisationsformen. Dieses Feld ist sehr vielschichtig und lässt sich nicht vollständig erfassen. Die nachstehenden Akteure und Angebote sind daher nur Beispiele, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben:

-          Neustädter Tafel

-          Amnesty International

-          Die Kirchen

-          TSV

-          VHS

-          Stadtjugendpflege

-          selbstorganisierte nachbarschaftliche Hilfen

 

Die Angebote erstrecken sich auf

-          Bereitstellung von Lebensmitteln, Kleidung und Haushaltsgegenständen

-          Sprachkurse in ganz unterschiedlichen Zusammensetzungen (teils privat organisiert)

-          Integrationskurse

-          Angebote für Begegnungen

-          Sportgruppen

-          Traumatherapie-Angebote

 

Viele nützliche Hinweise finden sich auf der Homepage des Landes unter www.ich-helfe.sh

 

Soziale Einbindung

Flüchtlingskinder haben Anspruch auf Betreuung. Derzeit besuchen 17 Ü3 Kinder eine Kita.

r die 19 U3 Kinder kann der Bedarf über Tagespflege abgedeckt werden. Praktisch besteht kulturell bedingt aber keine Nachfrage.

 

Die städtischen Schulen werden von 39 Flüchtlingskindern besucht. Dort erhalten sie Sprachunterricht (DAZ) und nehmen an der Regelbeschulung teil.

 

Finanzierung der Integrationsleistungen

Anfang 2015 erhöhte das Land SH die Betreuungskostenpauschale für Integrationsleistungen von 63,91 € auf 95,00 € je Asylbewerber und Quartal. Zum 1.7.2015 wurde die Betreuungskostenpauschale durch eine Integrationspauschale von 900 € je Asylbewerber als Einmalzahlung ersetzt. Nach Verhandlungen mit dem Städtetag wurde im Herbst angekündigt, die Einmalzahlung ohne Zweckbindung ab 1.1.2016 auf 1.000 €, ab 1.3.2016 auf 2.000 € zu erhöhen. Ein Erlass steht noch aus.

 

Bisher konnten die Kosten für den Betrieb der Integrationsstelle durch die Landesmittel gedeckt werden. Die angekündigten höheren Zahlungen machen nun auch eine Begleichung der Lohnkosten des städtischen Integrationsmitarbeiters und der Finanzierung von Sprachkursen der VHS möglich.

 

Auch diese Einnahmen und Ausgaben werden auf einem Verwahrkonto verbucht. Die Kosten für den städtischen Integrationsmitarbeiter und die Zahlungen an den DKSB werden im Nachtragshaushalt in der Einnahme und Ausgabe abgebildet werden.

 

Wie viel Geld der Stadt im laufenden Jahr durch die Einmalzahlungen zufließen wird, kann derzeit nur anhand der Quote hochgerechnet werden. Da nach derzeitigem Stand keine Zweckbindung vorgegeben werden soll, können die Mittel frei genutzt werden. Sie werden für mehrjährige laufende Kosten z.B. für Kita-Gruppen, schulische Angebote, Integrationsleistungen und Personal eingesetzt werden müssen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Sachstandsbericht zur Asylbewerberunterbringung wird zur Kenntnis genommen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine