Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe nach einem vorteilsbezogenen Berechnungsmodell.
Seit dem Jahr 2013 beträgt der Abgabesatz 18,34 €.
Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung ist jährlich eine Berechnung zu erstellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen.
Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2016 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulationen 2012, 2013 und 2014 (siehe VO/1420/15). Es ergibt sich ein auf die Abgabepflichtigen umzulegender Betrag in Höhe von 375.127,85 €. Dieser Betrag ist rechnerisch auf die einzelnen Abgabepflichtigen umzulegen. Hierzu wurde nach der Jahreshauptveranlagung 2015 durch das Sachgebiet Steuern festgestellt, dass der aktuelle Bestand an Abgabepflichtigen eine Anzahl von 11.336 Bemessungseinheiten darstellt.
Der Abgabesatz je Vorteilseinheit für das Jahr 2016 beträgt rechnerisch somit gerundet 33,10 €.
Weitere Änderungen:
a) Art 1 und 2: b) Art 3: c) Art 5: d) Art 6: e) Art 7 - 12:
Der Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten hat am 11.11.2015 der Nachtragssatzung mit der Maßgabe, dass der Abgabesatz je Vorteilseinheit 28,62 € beträgt, zugestimmt.
Beschlussvorschlag:Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf 8. Nachtragssatzung
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