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Vorlage - VO/1428/15-1  

 
 
Betreff: 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr CremerAktenzeichen:122-742-22-Kri
  Bezüglich:
VO/1428/15
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie  5 Tourismus-Service
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
17.12.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe nach einem vorteilsbezogenen Berechnungsmodell.

 

Seit dem Jahr 2013 beträgt der Abgabesatz 18,34 €.

 

Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren.

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung ist jährlich eine Berechnung zu erstellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen.

 

Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2016 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulationen 2012, 2013 und 2014 (siehe VO/1420/15).

Es ergibt sich ein auf die Abgabepflichtigen umzulegender Betrag in Höhe von 375.127,85 €. Dieser Betrag ist rechnerisch auf die einzelnen Abgabepflichtigen umzulegen. Hierzu wurde nach der Jahreshauptveranlagung 2015 durch das Sachgebiet Steuern festgestellt, dass der aktuelle Bestand an Abgabepflichtigen eine Anzahl von 11.336 Bemessungseinheiten darstellt.

 

 

Der Abgabesatz je Vorteilseinheit für das Jahr 2016 beträgt rechnerisch somit gerundet 33,10 €.

 

 

 

 

 

Weitere Änderungen:

 

a)      Art 1 und 2:
Die Nachtragssatzung bewirkt weiterhin eine formale Umbenennung der Fremdenverkehrsabgabe in „Tourismusabgabe“. Dies ist notwendig, weil das Kommunalabgabengesetz per 01.08.2014 dahingehend geändert wurde. Da in Neustadt in Holstein die Kurabgabe bereits die Bezeichnung Tourismusbeitrag trägt, soll die Fremdenverkehrsabgabe letztlich weiterhin als solche bezeichnet werden. Gleichwohl ist die Satzungsbezeichnung (Überschrift) um den nun gesetzlich verankerten Begriff „Tourismusabgabe“ zu ergänzen, um der geänderten Rechtslage Rechnung zu tragen.

b)      Art 3:
Weiterhin wurde eine Haftungsregelung für Vermieter/innen und Verpächter/innen von Betrieben gestrichen, da diese in der Praxis rechtlich nicht haltbar wäre.

c)      Art 5:
Die Datenerhebungsmöglichkeiten wurden ergänzt um Daten aus der Grundsteuererhebung.

d)      Art 6:
Gestrichen wurde die Bestimmung zum Erlass von Forderungen in besonderen Fällen, da dies in der Abgabenordnung, welche zwingend anzuwenden ist, abschließend geregelt ist.

e)      Art 7 - 12:
Anlage zur Satzung (Einstufungen):
- Ziffer 10: Ergänzt um Yachtservicebetriebe (bislang als sonstige gewerbliche Betriebe eingestuft, sachgerechtere Zuordnung mit höherem Beitragssatz)
- Ziffer 13: Ergänzt um die Mietwohnwagen auf Campingplätzen (de facto keine Änderung, da die Berechnung bereits in dieser Weise erfolgte)
- Ziffer 25: Ergänzung um die Vermieter/innen von Segways, Gokarts u.ä
- Ziffer 29: Ergänzung um Ausübende weiterer Heil- und Hilfsberufe (lediglich redaktionelle Änderung zur umfassenden Abdeckung neuerer Bezeichnungen, z.B. Wellness, Klangschalentherapie)
- Ziffer 42 und Ziffer 57: Klempner/innen werden thematisch der Beitragsgruppe der Sanitär- und Heizungsbetriebe zugeordnet (keine Änderung der Beitragshöhe). Schlosser/innen und Metallbauer/innen wurden bislang als sonstige gewerbliche Betriebe eingestuft, sind aber sachgerecht dem Handwerk zuzuordnen und mit höherem Beitragssatz heranzuziehen.

 

Der Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten hat am 11.11.2015 der Nachtragssatzung mit der Maßgabe, dass der Abgabesatz je Vorteilseinheit 28,62 € beträgt, zugestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Entwurf 8. Nachtragssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 8. NTS Entwurf für StVV (13 KB)      
Stammbaum:
VO/1428/15   8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe   122 Sachgebiet Steuern   Vorlage öffentlich
VO/1453/15   8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe   122 Sachgebiet Steuern   Vorlage öffentlich
VO/1428/15-1   8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe   122 Sachgebiet Steuern   Vorlage öffentlich