Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 74 wurde im Jahre 2014 rechtskräftig. Er sieht neben einem „Sondergebiet Fremdenbeherbergung“ auch ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vor. In diesem sind 10 überbaubare Grundstücksflächen (sog. „Baufenster“) festgesetzt, in denen sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser zulässig sind.
Der Grundstückseigentümer hatte gem. den Festsetzungen ursprünglich die Errichtung von 10 Doppelhäusern geplant. Dann erschien ihm diese Bebauung jedoch als zu dicht (Parzellen zu klein), so dass er den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes stellte, um 8 Doppelhäuser zu errichten. Die Stadtverordnetenversammlung fasste am 02.07.2015 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 74.
Danach beschloss der Grundstückseigentümer, anstatt der 8 Doppelhäuser 10 Einzelhäuser innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Baufenster zu errichten. Da dies nach den Festsetzungen des Ursprungsplanes zulässig ist, ist eine Änderung des B-Planes nicht erforderlich. Beschlussvorschlag:Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ wird eingestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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