Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Bei der Neufassung der Satzung im vergangenen Jahr wurden die Güterklassen in § 6 neu strukturiert. Dementsprechend erfolgte für die Kaigebühr (§ 11) eine Neukalkulation für die unterschiedlichen Benutzungsfälle. Bei der jährlichen Überprüfung aller Güter, wurden die Güter der Klasse I (Mineralöle sowie greifer- und saugfähige Massengüter) unter anderem neu betrachtet. Hierbei hat sich ergeben, dass die Preise nicht mehr marktkonform sind. Die Preisentwicklung am Markt führt dazu, dass sich das Entgelt in § 11, Absatz 2 b Güter der Klasse I von 0,45 Euro (netto) auf 0,20 Euro (netto) bzw. von 0,54 Euro (brutto) auf 0,24 Euro (brutto) reduziert. Beschlussvorschlag:Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Hafenabgaben wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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