Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Eigentümer eines Grundstückes an der Oldenburger Straße beabsichtigt die Umnutzung einer Garage zu einer Hauptnutzung (Immobilienmakler-Büro) und die Errichtung eines Gebäudes „in 2. Reihe“ (s. Anlage). Diese beiden Vorhaben sind nach den Festsetzungen des Be-bauungsplanes nicht zulässig, da sie außerhalb der Baugrenzen liegen. Befreiungstatbestände liegen nicht vor. Nur durch die Änderung des B-Planes Nr. 33 könnte hier Baurecht geschaffen werden.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat sich in seiner Sitzung am 15.10.2015 für eine Änderung des Bebauungsplanes ausgesprochen, indem er folgenden Beschluss gefasst hat: „Der Bauausschuss bittet die Verwaltung, zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 vorzubereiten, der die Grundstücke Oldenburger Straße 41 – 47 umfasst (s. Anlage).“
Beschlussvorschlag:1. Der B-Plan Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ soll im beschleunigten Verfahren wie folgt geändert werden:
Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen ausgeweitet werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag des Eigentümers vom 01.09.2015 Auszug aus dem B-Plan Nr. 33 mit Geltungsbereich der 3. Änderung
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