Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Das Flurstück 23/5, Flur 18, Gemarkung Neustadt hat für die Straße „Am Brunnen“ keine Verkehrsbedeutung mehr und ist bereits aufgrund des Kaufvertrages vom 11.09.2008 in Privateigentum übergegangen. Diese Fläche ist noch immer für den öffentlichen Verkehr freigegeben, da eine Einziehung bislang nicht erfolgt ist. Die Einziehung wird nun nach geholt.
Durch die Änderung des § 8 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG SH) aus dem Jahr 2003 ergibt sich für die Einziehung von Gemeindestraßen eine Änderung der Zuständigkeit. Während nach bisherigem Recht die Straßenaufsichtsbehörde zuständig war, verfügt nach § 8 Abs. 2 nun der Träger der Straßenbaulast die Einziehung von Gemeindestraßen. Für die gemeindliche Straße „Am Brunnen“ ist die Stadt Neustadt in Holstein Trägerin der Straßenbaulast und damit zuständig für die Einziehung dieses Flurstückes.
Die Einziehungsabsicht ist öffentlich bekannt zu machen. Ein Plan des einzuziehenden Straßenstückes ist vier Wochen zur Einsicht auszulegen. Einwendungen gegen die Einziehung sind spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung zu erheben. Nach Prüfung etwaiger berechtigter Einwendungen wird die Einziehung verfügt und öffentlich bekannt gemacht.
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, das Flurstück 23/5 der Flur 18, Gemarkung Neustadt einzuziehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan, in dem das einzuziehende Flurstück markiert ist
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