Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchgeführt worden. Im Ergebnis mussten Abstimmungen mit der Landesplanungsbehörde zu den Gesamtverkaufsflächen geführt werden. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 17.09.15 ist über den Sachstand berichtet worden.
Als nächster Verfahrensschritt ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen, in dem auch über die im Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen abzuwägen ist.
Die Beschlussempfehlung zum Abwägungsbeschluss für diese 33. F-Planänderung ist identisch mit der Beschlussempfehlung zum Abwägungsbeschluss über den B-Plan 85, der in gleicher Sitzung mit VO/ 1391/15 behandelt wird und dort als Anlage beigefügt ist, ebenso wie die umweltbezogenen Unterlagen. Aus Papierersparnisgründen werden diese Anlagen hier nicht noch einmal beigefügt. Bitte nutzen Sie die Anlagen aus VO/ 1391/15.
Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 33. F-Planänderung sowie die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen und um Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB zu bitten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf 33. F-Planänderung, Begründung zur 33. F-Planänderung Beschlussempfehlung zum Abwägungsbeschluss - siehe VO/ 1391/15 Schallgutachten, Artenschutzfachbeitrag, Gewerbelärm- siehe VO/ 1391/15
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