Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Selbstverwaltung strebt eine Erweiterung des neuen Wohngebietes „Lüb’scher Mühlenberg Süd“ nach Norden an. Dazu ist zunächst die Ausweisung von Wohnbauflächen und dazugehörigen Grünflächen im Flächennutzungsplan erforderlich, aus dem dann eine oder mehrere Bebauungspläne entwickelt werden sollen. Der Vorschlag der Verwaltung mit der VO/1372/15 diese Wohnbauflächenerweiterung im Zuge der in Bearbeitung befindlichen Neuaufstellung des F-Planes in den nächsten 2 Jahren auszuweisen, wurde vom Bau- und Planungsausschuss und von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, da die Wohnbauflächen bereits früher zur Verfügung stehen sollen. Deshalb ist der Aufstellungsbeschluss für diese 38. F-Planänderung erforderlich.. Beschlussvorschlag:1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 38. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Nördlicher Lüb’scher Mühlenberg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich
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