Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1390/15  

 
 
Betreff: 38. Änderung des Flächennutzungsplanes ( nördlicher Lüb'scher Mühlenberg)
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
15.10.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
05.11.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Selbstverwaltung strebt eine Erweiterung des neuen Wohngebietes „Lüb’scher Mühlenberg Süd“ nach Norden an. Dazu ist zunächst die Ausweisung von Wohnbauflächen und dazugehörigen Grünflächen im Flächennutzungsplan erforderlich, aus dem dann eine oder mehrere Bebauungspläne entwickelt werden sollen.

Der Vorschlag der Verwaltung mit der VO/1372/15 diese Wohnbauflächenerweiterung im Zuge der in Bearbeitung befindlichen Neuaufstellung des F-Planes in den nächsten 2 Jahren auszuweisen, wurde vom Bau- und Planungsausschuss und von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, da die Wohnbauflächen bereits früher zur Verfügung stehen sollen. Deshalb ist der Aufstellungsbeschluss für diese 38. F-Planänderung erforderlich..


Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 38. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Nördlicher Lüb’scher Mühlenberg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Kosten werden vom Grundstückseigentümer getragen

 


Anlage/n:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 150930_38_Änderung_F-Plan-DIN-A4_1_25000_2 (253 KB)