Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1388/15  

 
 
Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung der Skaterbahn
hier: Zustimmung zum Entwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Entscheidung
15.10.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Skater-, Inliner-, und BMXlerbahn wird insbesondere von Jugendlichen genutzt. Der gegen­wärtige Zustand der Anlage ist stark sanierungsbedürftig, daher soll diese erneuert werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein hat in ihrer Sitzung vom 02.07.2015 der Erneuerung der Skaterbahn mit Eigenmitteln in Höhe von 13.300 € (1/3 der Ge­samtkosten) zugestimmt (VO/1343/15). Nunmehr soll der dafür zu erbringende Eigenanteil der Stadt auf Empfehlung des Innenministerium von 13.300 € auf 36.500 € erhöht werden, da Re­paraturen und Ersatz nicht förderfähig sind und deswegen von Anfang an umfangreicher geplant werden solle. Aufgrund einer Umverteilung, der von der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2015 beschlossenen Gesamtmittel für die Städtebauförderung im Maßnamenjahr 2015, ist es möglich, den Eigenanteil für die Skaterbahn zu erhöhen ohne die Gesamthöhe der Eigenmittel aufzustocken. Der Hauptausschuss hat bei seiner Sitzung vom 16.09.2015 diese Umverteilung zur Kenntnis genommen.

 

Mit den Planungen für die Erneuerung der Skaterbahn wurde das Fachbüro Maier Landschafts­architektur beauftragt. In enger Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendparlament und den Nutzenden der Anlage wurde aus zwei Vorentwürfen der als Anlage vorliegende Ent­wurf abgestimmt und erstellt. Es ist beabsichtigt, nach Zustimmung des Entwurfes den Förder­antrag für die Maßnahme einzu­reichen, um schnellstmöglich ausschreiben und bauen zu können.

 


Beschlussvorschlag:

Der in der Sitzung vorgestellten Entwurfsplanung sowie der Kostenberechnung nach DIN 276  wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

36.500 €

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Wird im Rahmen der Haushaltsgespräche 2016 festgelegt.

 


Anlage/n:

- Entwurfsplanung 1:100

- Ansichten

- Kostenberechnung nach Din 276

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurfsplanung 1:100 (713 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Ansichten (1513 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Kostenberechnung nach Din 276 (63 KB)