Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Für die 33. Änderung des F-Planes wurde die landesplanerische Stellungnahme eingeholt und die frühzeitige TöB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Ein Abstimmungsgespräch mit der Landesplanungsbehörde am 09.07.2015 führte zu folgenden Flächengrößen in m² für die Verkaufsfläche:
* Sortimente sind im B-Plan festzusetzen
Da gem. der Planzeichnung ein vorhandener Knick mit mehreren Überhältern entfallen muss, die ein potenzieller Lebensraum für geschützte Arten sein können, wurde ein artenschutzrechtliches Gutachten bei einem Biologen in Auftrag gegeben. Sobald dieses vorliegt (voraussichtlich zur nächsten Sitzung), können die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse gefasst werden. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten nimmt den Sachstand zur Aufstellung der 33. Änderung des F-Planes und des B-Planes Nr. 85 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Vorentwürfe Planzeichnungen für 33. Änd. F-Plan und B-Plan Nr. 85 Stellungnahme der Landesplanungsbehörde
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