Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Für den Neubau der Stadtwerke am Standort Neukoppel wurde auf Grundlage des Architektenvertrages vom 09.10.2015, der in den Sitzungen am 09.02. und 26.02.2015 sowohl in der Stadtwerkeausschusssitzung als auch in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen wurde die Vorentwurfsplanung der Architekten in der Stadtwerkeausschusssitzung am 30.03.15 vorgestellt. Die Entwurfsplanung wurde am 14.9.2015 im Stadtwerkeausschuss vorgestellt. Mit der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) sind die Funktionen, Qualitäten, Standards, Mengen und Kosten festgelegt. Auf dieser Grundlage erfolgt in den darauffolgenden Leistungsphasen 5-9 nun die technische Umsetzung der beschlossenen Planungen und Kostenberechnungen, die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen, sowie die Überwachung der Bauarbeiten (Objektüberwachung) und die anschließende Objektbetreuung. Beschlussvorschlag:Die Werkleitung der Stadtwerke wird ermächtigt die weitere Planung mit den Leistungsphasen 5-9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung an der Vergabe, Bauüberwachung sowie Objektbetreuung & Dokumentation) nach Baufortschritt zu beauftragen. Die Werkleiterin wird verpflichtet in jeder Stadtwerkeausschusssitzung über den Neubau und den Baufortschritt zu berichten Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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