Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1348/15  

 
 
Betreff: Darstellung der Tagesordnung in der Niederschrift
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.07.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
16.07.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

In § 41 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist geregelt, dass die Niederschrift einer Sitzung die Tagesordnung enthalten muss

Sachverhalt:

In § 41 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist geregelt, dass die Niederschrift einer Sitzung die Tagesordnung enthalten muss.

 

Bei den Tagesordnungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin, Bericht des Bürgervorstehers, Bericht der Verwaltung, Anfragen und Verschiedenes bzw. bei Tagesordnungspunkten ohne Beschlussfassung kommt es zu nicht vorhersehbaren unterschiedlichen Sachverhalten. Diese Sachverhalte sollen in den Niederschriften gegliedert werden, damit es zu einer besseren Übersichtlichkeit der Niederschriften kommt. Den Sachverhalten sind Überschriften zu geben, damit Texte einfacher recherchiert und Sachverhalte besser verfolgt werden können.

 

Dies hat zur Folge, dass die Tagesordnung in der Niederschrift nicht exakt der beschlossenen Tagesordnung entspricht. Die Tagesordnung wird jedoch übersichtlicher und detaillierter dargestellt.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht kann so verfahren werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung hierüber einen Grundsatzbeschluss fasst. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird hierum gebeten.

 

 

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt die Kommunalaufsicht zudem, dass am Ende der Niederschrift durch eine Fußnote auf die vorgenommenen Änderungen in der Tagesordnung hingewiesen wird.

 

Aus der beigefügten Anlage können Sie ersehen, wie die Niederschrift bislang gegliedert ist und wie sie künftig aussehen könnte.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Protokollführung ermächtigt wird, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien, wie der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und der Ortsbeiräte bei den Tagesordnungspunkten E

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Protokollführung ermächtigt wird, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien, wie der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und der Ortsbeiräte bei den Tagesordnungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, Bericht der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers, Bericht der/des Vorsitzenden, Bericht der Verwaltung, Anfragen und Verschiedenes bzw. Tagesordnungspunkte ohne Beschlussfassung sofern erforderlich in Unterpunkte zu gliedern. Mit einer Fußnote in der Niederschrift ist auf die Ergänzungen hinzuweisen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

eine

Anlage/n:

eine

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bisherige Tagesordnung (6 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Beispiel Tagesordnung (8 KB)